Mit “über 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit” will der blaue Bundespräsidentschaftskandidat Walter Rosenkrantz bei einer Wahl in die Hofburg die Bundesregierung absetzen. Laut Verfassung kann das Staatsoberhaupt dies ohne besonderen Grund tun, wenn er es für angebracht hält. Der Bundespräsident kann dann eine Übergangsregierung bilden. Aber Rosencrantz denkt schon weiter und kann sich die Auflösung des Nationalrats vorstellen. Sollte der Bundespräsident das überhaupt tun?
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