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Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: Ein Musterverfahren gegen Mercedes-Benz

Bis: 07.12.2022 17:31

Es ist die zweite Feststellungsklage im Dieselskandal. Bei Mercedes-Benz sind es aber weit weniger Betroffene als bei VW.

Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsabteilung

Das Kraftfahrtbundesamt ist sich sicher: Nicht nur VW, sondern auch Mercedes-Benz halten sich bei der Abgasreinigung nicht an die Regeln. In den Jahren 2018 und 2019 musste der Konzern Hunderttausende Dieselfahrzeuge wegen illegaler Spurweiten zurückrufen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen stützt nun eine Musterfeststellungsklage gegen den Verband auf wichtige Entscheidungen des Kraftfahrtbundesamtes. Heute beginnt der Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Wann das Urteil gefällt wird, ist noch nicht klar.

Bei dem Modellfall handelt es sich um Fahrzeugmodelle der Baureihen GLC und GLK, die mit dem OM651-Motor ausgestattet sind und Gegenstand eines obligatorischen Rückrufs waren. Fast 50.000 Mercedes-Kunden war es laut Verbraucherzentrale gelungen, sich bis Montag der Klage anzuschließen. Tatsächlich haben sich etwa 2.800 Benutzer beim Beschwerderegister angemeldet. Es ist noch nicht verifiziert, wie gut sie die Anforderungen erfüllen – dh. ob sie tatsächlich eines der betroffenen Autos gekauft haben.

Schadensersatzanspruch wegen Geräteausfall?

Die Verbraucherzentrale wirft Mercedes vor, dass die Abgasreinigung nur in Labortests korrekt durchgeführt wurde, um die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß einzuhalten. Im normalen Straßenbetrieb wurde jedoch die Abgasreinigungsanlage abgeschaltet und die Grenzwerte überschritten. Dazu gehören verschiedene Abschalteinrichtungen, zum Beispiel Kühlmittel-Sollwertregelung und Online-Modus-Design und Füllstandsmodus für die AdBlue-Dosierung.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelte der Autohersteller mit dem Einbau dieser Schutzvorrichtungen sittenwidrig und vorsätzlich. Betroffene Kunden haben daher Anspruch auf Entschädigung. Mercedes hält die erhobenen Vorwürfe für „haltlos“. Auch gegen die Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes geht der Konzern gerichtlich vor.

Gerichtsbescheide

Anfang März erteilte der Oberste Gerichtshof erste schriftliche Anweisungen, wie er die Angelegenheit vorläufig prüfen würde. Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass in jedem Fall ein nicht förderfähiges Messgerät verwendet worden sein könnte. Für weitere Entscheidungen kann eine Beweisaufnahme erforderlich sein. Daher entschied das Gericht auch, dass es keine Beweise gab, die der Vorstand des Autoherstellers kannte.

Allerdings kann das Wissen des Leiters der Motorenentwicklung zu einer Haftung des Autoherstellers führen – allerdings wohl nur für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. In Bezug auf Euro-5-Fahrzeuge schlägt das Gericht den Verbraucherbundesverband vor Organisationen ziehen die Forderung zurück.

Thermofenster sind in Musterklagen kein Thema

Im Gegensatz zu vielen separaten Klagen geht es in dem Testfall nicht um sogenannte thermische Fenster – das Stoppen der Abgasspülung bei bestimmten Temperaturen. Denn der Bundesgerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass sich darauf keine Schadensersatzansprüche gegen Mercedes stützen lassen. Allerdings gibt es zahlreiche Einzelfälle gegen Mercedes vor Gericht, denen auch der Einbau von Thermoglas zugrunde liegt.

Verbandsklagen für Verbraucher

Mit der Musterfeststellungsklage sollen die strittigen Fragen grundsätzlich in einem Musterverfahren geklärt werden können. Betroffene können sich in das Beschwerderegister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen. Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten. Die Verbraucherzentrale trägt das Prozesskostenrisiko. Der Probenahmeprozess ist jedoch nur der erste Schritt. Ist die Klage erfolgreich, können die Musterkläger später in einem zweiten Schritt Schadensersatz von Mercedes fordern.

Betroffene Nutzer konnten sich bis gestern der Klage anschließen. Wenn Sie nach der mündlichen Anhörung am Dienstag Ihre Meinung ändern, können Sie sich bis zum Ende des Tages abmelden. Das Feststellungsmodell gegen Volkswagen endete Anfang 2020 mit einem Vergleich, dem rund 245.000 Kunden zugestimmt haben.

Nach gut vierstündigen Verhandlungen, in denen zunächst viele Formalitäten und Formulierungen besprochen wurden, schlug das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart einen Termin zur Fortsetzung vor. Demnach soll die Anhörung nächstes Jahr am 24. Januar fortgesetzt werden.