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Abschiebung nicht mehr zwingend: Oberster Gerichtshof hat Trumps Asylprogramm niedergeschlagen

Abschiebung nicht mehr obligatorisch Oberster Gerichtshof streicht Trumps Asylprogramm

30.06.2022, 23:48 Uhr

US-Präsident Biden hat sich bereits im Wahlkampf für eine humanere Einwanderungspolitik eingesetzt. Nun scheint er einen ersten Etappensieg errungen zu haben: Der Oberste Gerichtshof hat dafür gestimmt, Donald Trumps umstrittenes Asylprogramm „Stay in Mexico“ zu streichen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat grünes Licht gegeben, um ein umstrittenes Asylprogramm des ehemaligen Präsidenten Donald Trump zu kippen. Fünf der neun Richter des Obersten Gerichtshofs machten den Weg dafür frei. Im Rahmen des Programms „Stay in Mexico“ wurden zentralamerikanische Asylsuchende bis zu ihrem Asylverfahren nach Mexiko zurückgeschickt.

Trump führte die offiziell als „Migrant Protection Protocols“ bezeichnete Politik 2019 ein. Aufgrund einer Anordnung des damaligen rechtspopulistischen Präsidenten kamen Zehntausende süd- und mittelamerikanische Asylsuchende, die über Mexiko in die USA gelangt waren wurden nach Mexiko zurückgeschickt. Migrantenanwälte sagten, Asylbewerber seien in Mexiko mit gefährlichen Bedingungen konfrontiert, während überlastete US-Gerichte ihre Fälle nur langsam bearbeiten.

Konservative Richter folgten diesem Beispiel

Trumps Nachfolger Joe Biden, der im Wahlkampf eine humanere Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik versprochen hatte, wollte die Praxis beenden. Nach Klagen mehrerer republikanisch regierter Bundesstaaten ordnete ein Bundesgericht die Wiederaufnahme des Programms an. Der Oberste Gerichtshof der USA weigerte sich zunächst, die Entscheidung aufzuheben.

Das zwang die Biden-Administration, das umstrittene Programm neu zu starten. Sie hat das Berufungsverfahren jedoch noch weiter vorangetrieben und jetzt hatte sie Recht. Zwei konservative Verfassungsrichter schlossen sich ihren drei liberalen Kollegen am Obersten Gerichtshof an. Das Einwanderungsgesetz des Bundes erlaube zwar der Exekutive, Asylbewerber nach Mexiko abzuschieben, mache dies aber nicht zwingend, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.