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Anti-Inflationspläne: Lob für Erleichterungen, Bedenken wegen Kosten

Noch vor den politischen „Sommerferien“ hat die ÖVP-Grüne-Regierung ihre kurzfristigen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Pauschalbeträge werden ab September ausgeschüttet. Die längerfristigen Pakete sollen nächstes Jahr in Kraft treten. Einige Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Krankengeld (ab 01.01.2023) und Ausbildungsbeihilfe (ab 01.09.2023) werden an die Inflation angepasst – Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ausgenommen.

Gleichzeitig soll nach den Plänen die Erkältung beseitigt werden. Die Geringbeträge der Progressionsstufen (außer der höchsten Steuerstufe) und negativ besteuerten Umsatzbeträge werden automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate des Vorjahres erhöht. Das verbleibende Drittel der zusätzlichen Einnahmen, die der Staat inflationsbedingt über die Einkommensteuer erwirtschaftet, muss der Gesetzgeber jedoch steuern.

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Unterschiedliche Bewertung der Hilfe

Grundsätzlich werden die beiden Pakete überall gelobt. Im Gegensatz zu kurzfristigen Kapitalzahlungen zielen die derzeit evaluierten Pläne darauf ab, die Inflation langfristig und nachhaltig zu mindern. Ab und zu flammt Kritik auf, weil die ÖVP-Grüne-Regierung mehr Rücksicht nehmen sollte. Außerdem geht es natürlich auch um das Budget, das durch die Maßnahmen zusätzlich belastet wird.

Die Länder kritisieren den Mangel an Verhandlungen

Hinsichtlich der Abschaffung der Kaltprogression verweisen einige Bundesländer auf die daraus resultierenden Einkommenseinbußen. So sagt Bregenz, dass künftig Ausgleichszahlungen des Bundes gefordert werden. Kärnten, Wien und Salzburg argumentieren in eine ähnliche Richtung. Landesregierungen kritisieren, dass es “keine Gespräche” mit den am Finanzausgleich beteiligten Kommunen gegeben habe.

Dies sei im Finanzausgleichsgesetz gesetzlich verankert, schrieb der Städtebund, der das Vorhaben ablehne. Die Bundesregierung müsse “vor steuerpolitischen Maßnahmen” noch Gespräche mit den Landesbehörden führen. Das ist nicht passiert. Ähnliche Aussagen machten die Parteien zur geplanten Indexierung von Sozialleistungen. Sie gehen auch zu Lasten der Bundesländer. Nach Angaben des Landes Burgenland sind „Defizite in dieser Größenordnung angesichts der aktuell sehr angespannten Haushaltslage kaum zu bewältigen“.

Von den bisher veröffentlichten Landesmitteilungen haben nur Tirol und Niederösterreich keine Einwände erhoben – und auch keine Zahlen zu den Mindereinkommen vorgelegt. In seinen zusätzlichen Ergänzungen nimmt das Finanzministerium in Kauf, dass die Einnahmen bis 2026 um 18 Mrd. Die Inwertsetzung der Sozialleistungen wird in den nächsten vier Jahren weitere vier Milliarden Euro kosten.

Debatte

Inflation: Wie kann man den Haushalten helfen?

Die Ökonomen Peter Brandner und Josef Baumgartner haben in einem kürzlich veröffentlichten Fachaufsatz eigene Berechnungen zur Eliminierung der Kaltprogression angestellt. Sie nannten ein „Budgetproblem“ und „systemische Überkompensation“. Das bevorzugte Modell im Gesetzentwurf („Tarif auf Rädern“) belaste den Haushalt stärker, als der Staat durch die kalte Progression eigentlich erhalte, lautet das Fazit, über das die „Wiener Zeitung“ vor wenigen Tagen berichtete.

Unzureichende Erläuterungen für den Rechnungshof

Auch der Rechnungshof (RH) stellt fest, dass der Wegfall der Kaltprogression nicht nur weniger Einnahmen, sondern auch mehr Aufwand im Finanzmanagement bedeutet. Zudem sind die Berechnungen des Finanzministeriums zu den Mindereinnahmen für RH nicht vollständig nachvollziehbar.

WIFO-Chef zu steigenden Preisen und Maßnahmen

WIFO-Chef Gabriel Felbermayr sprach auf ZIB2 über steigende Preise in Österreich und mögliche Maßnahmen.

Zudem fehlen Zahlen zu den anfallenden Kosten, beispielsweise für Personal oder IT. Die Anpassung begünstigt auch mehr Männer als Frauen, sodass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, so die Prüfer des Nationalen Rechnungshofs.

Der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger hielt sich kurz und wies darauf hin, dass die Erläuterungen den falschen Paragrafen enthielten (statt § 33 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 hätte es § 33a Abs. 6 Z 3 EStG 1988 heißen müssen). Die Handelskammer begrüßte die Streichung, da sie eine “nachhaltige Entlastungswirkung für die Steuerzahler” hätte. Kritisiert wird jedoch, dass „zahlreiche andere Steuer(grenz)beträge nicht vom Inflationsausgleich erfasst werden“. Im nächsten Schritt müssen sie eingebunden werden.

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Der Schulanfang ist dieses Jahr besonders teuer

Die Anpassung an die Inflation ist für viele zu spät

Die Wirtschaftskammer (WKO) reagiert unterschiedlich auf die Inwertsetzung von Sozialleistungen. „So angemessen das auch erscheinen mag, Entlastungen für die Unternehmen gibt es nicht“, so die Interessengemeinschaft. Wir sollten nicht vergessen, dass mit der CO2-Steuer ab dem 1. Oktober auf Unternehmen eine „neue Form der Belastung“ zukommen wird. Die WKO fordert, den Arbeitgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent zu senken.

Der Rechnungshof weist hingegen darauf hin, dass eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zu Mindereinnahmen des FLAF führen würde. Die geplante Unterstützung ist zu begrüßen, jedoch besteht die Gefahr, dass Zahlungen und Zahlungen von FLAF weiter auseinanderlaufen. Die Prüfer betonten erneut, dass die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen nicht angemessen abgebildet wurden.

Verbände von Kriegsopfern und Menschen mit Behinderungen begrüßten die Maßnahmen in Stellungnahmen. Gleichzeitig forderten sie, auch Arbeitslosengeld und Notstandsgeld an die Inflation anzupassen. Vor allem Menschen mit Behinderungen sind überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen und durch steigende Inflation in ihrer Existenz bedroht. Für eine Bewertung ab dem nächsten Jahr ist es angesichts der Preisentwicklung zu spät.

Ohne Arbeitslosengeld

Der Damenring machte eine ähnliche Aussage. Das Leben mit Kindern wird immer teurer, weshalb der Inflationsausgleich auf den Herbst 2022 verschoben werden muss. Frauenring bedauert zudem, dass viele armutspräventive Leistungen im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht berücksichtigt werden. “Gerade Frauen arbeiten aufgrund vieler Faktoren in Teilzeit und brauchen zum Beispiel ein Mindesteinkommen oder Sozialhilfe, um einigermaßen überleben zu können.”

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Katzian fordert eine längere Entlastung

Zuletzt forderte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Wolfgang Katzian längere Entlastungen und lehnte Pauschalzahlungen ab. Dementsprechend begrüßt der ÖGB das Entlastungspaket, kritisiert aber gleichzeitig, dass die automatische jährliche Veranlagung bestimmter Leistungen nicht gewährleistet ist. Die Gewerkschaft der öffentlichen Dienste forderte unter anderem eine dauerhafte Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und der Kilometerpauschale.

Auch die Studierendenvertretung freute sich über die jährliche Aufwertung. Unverständlich ist ihrer Meinung nach, dass die Studienbeihilfe im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen erst zum 1. September 2023 an die Inflation angepasst wird. Auch die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) hat um eine Bewertung ihrer Position gebeten. Steuergutschriften, Sachleistungen oder gesetzliche Erstattungen müssen der Inflation angepasst werden. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, warum dies nicht geschehen sollte.