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Arbeitsrecht: Sollen Corona-Positive ohne Symptome zur Arbeit gehen? – Arbeitsrecht

Die Quarantänepflicht für Corona-Infizierte wird zum 1. August 2022 aufgehoben. Auch bei einem positiven Corona-Test kann man die eigenen vier Wände verlassen und sogar mit einer FFP2-Maske zur Arbeit gehen. Was aber, wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass positiv getestete Personen zur Arbeit kommen? Und sollen Mitarbeiter mit einem Corona-positiven Kollegen zusammenarbeiten? Die Quarantäne wirft viele arbeitsrechtliche Probleme auf. Die beiden Arbeitsrechtsexperten Birgit Kronberger und Rainer Kraft geben eine Antwort.