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Die Gemeinde Breitenbach verkauft Bauland ausschließlich an Einwohner

Schöne Aussicht, mitten in einer ruhigen Gegend. In Breitenbach SO sind derzeit vier Einfamilienhausgrundstücke gelistet. Wer mitbieten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach dem Kauf muss es innerhalb von zwei Jahren gebaut werden, während dieser Zeit ist der Weiterverkauf an Dritte verboten, andernfalls muss das Land zum ursprünglichen Preis an die Gemeinde zurückgegeben werden. Es kann nur auf ein Grundstück geboten werden, auf dem nur ein Grundstück nachträglich bebaut werden kann. Und: Bieter müssen mindestens seit Ende März in der Gemeinde Breitenbach wohnen und noch nicht wieder zugezogen sein.

Bei der letzten Volkszählung Ende Dezember 2021 hatte Breitenbach 4.054 Einwohner. Auf die Bevölkerung der Schweiz gerechnet sind dies nur 0,046 Prozent aller Einwohnerinnen. Die Gemeinde Breitenbach hat das Grundstück 2018 durch einen Erbschaftskauf erworben. Am 8. August will sie die vier Grundstücke mit je zwischen 830 und 870 Quadratmetern versteigern, berichtet die «Solothurner Zeitung».

Die Gemeindeversammlung hat entschieden

In Breitenbach ist nur noch wenig Bauland vorhanden. Daher wurde bei der Gemeindeversammlung beschlossen, dass nur Leute aus Breitenbach kaufen würden. Laut Gemeindeschreiber ist eine Regulierung mit dem neuen Flächennutzungsgesetz kaum möglich, die bestehenden Baugrundstücke stehen nicht zum Verkauf.

Breitenbach will die Versteigerung am 8. August mit einem Mindestgebot von 650 bis 750 Franken starten, was in etwa dem aktuellen Durchschnittspreis in Breitenbach entspreche, teilte der Gemeinderat mit. Die Gesellschaft wird durch Geschäfte nicht reich. (Louie)