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Das Chaos spitzt sich zu: Das Flugdienstsystem ist ausgefallen!

Das Chaos spitzt sich zu – auch in Zürich

Das Flugabfertigungssystem ist weltweit ausgefallen

Am Flughafen Zürich gab es am Morgen ernsthafte Probleme bei der Abfertigung von Flügen. Passagiere mussten manuell eingecheckt werden. Dies führte zu langen Warteschlangen.

Gesendet: 11:29 Uhr

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Aktualisiert: vor 6 Minuten

Kurz vor dem ersten großen Feiertagswochenende fällt das Flugdienstsystem von Altea aus. Und das weltweit. Wie von einem Swissport-Sprecher bestätigt, werden zwischen 10.30 und 11.30 Uhr alle Check-in-Automaten abgeschaltet. Reisende mussten manuell am Schalter einchecken – das System war laut der Sprecherin aber auch langsamer.

Dies führte zu noch längeren Wartezeiten. Das Problem war nach einer Stunde behoben. Das System funktioniert wieder. „Allerdings noch mit kleinen Verzögerungen“, wie die Sprecherin sagt. 80 Prozent der Flüge, die zwischen 10:30 und 11:30 Uhr starten sollten, waren betroffen. 80 Prozent der Fluggesellschaften am Flughafen Zürich nutzen das betroffene Check-in- und Reservierungssystem.

Footage zeigt Gepäckchaos: Koffer reihen sich am Flughafen Zürich (00:44)

Alle Passagiere haben Flugzeuge erwischt

Trotz der Störung erreichten alle Passagiere ihr Flugzeug. „Es gab Verzögerungen von bis zu 15 Minuten“, sagte die Sprecherin. Leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit dem System. Auch weltweit.

Der Flughafen empfiehlt Reisenden, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Airline-Kunden können dies jetzt tun

Wer von einem annullierten Flug betroffen ist, hat zwei Möglichkeiten: Umbuchen oder Rückerstattung erhalten. Oder Sie akzeptieren die Reisealternativen, die die Fluggesellschaften anbieten. Oder Sie beantragen eine Rückerstattung des Ticketpreises. Die europäischen Passagierrechte gelten sowohl für Swiss Airlines als auch für Swiss Passagiere. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Annullierung hat der betroffene Passagier Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro (abhängig von der Flugstrecke) nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Helfer für Fluggastrechte sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Sie helfen, Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Wer über ein Reisebüro eine Pauschalreise mit passendem Flug der Airline gebucht hat, ist bei aktuellen Flugausfällen auf der sicheren Seite.

Wer von einem annullierten Flug betroffen ist, hat zwei Möglichkeiten: Umbuchen oder Rückerstattung erhalten. Oder Sie akzeptieren die Reisealternativen, die die Fluggesellschaften anbieten. Oder Sie beantragen eine Rückerstattung des Ticketpreises. Die europäischen Passagierrechte gelten sowohl für Swiss Airlines als auch für Swiss Passagiere. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Annullierung hat der betroffene Passagier Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro (abhängig von der Flugstrecke) nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Helfer für Fluggastrechte sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Sie helfen, Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Wer über ein Reisebüro eine Pauschalreise mit passendem Flug der Airline gebucht hat, ist bei aktuellen Flugausfällen auf der sicheren Seite.