Germany

Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf: Windenergie muss zügig ausgebaut werden

Stand: 15.06.2022 14:03 Uhr

Das Kabinett hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Ausbau der Windenergie an Land deutlich beschleunigen soll. Für viele werde es Frechheit bedeuten, sagte Wirtschaftsminister Habek. Es ist jedoch notwendig.

Die Bundesländer müssen künftig deutlich mehr Flächen für die Windenergie bereitstellen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der im Jahr 2026 insgesamt 1,4 Prozent der Bundesfläche für Windenergie in Deutschland bereitstellen soll, das 2-Prozent-Ziel soll im Jahr 2032 erreicht werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte, Bundesländer mit stärkeren Winden werden es tun einen Anteil von 2,2 % erreichen müssen und andere nur 1,8 %.

Strenge Sonderregelungen in einigen Bundesländern

Weitere Kriterien sind die Bevölkerungsdichte oder die Größe von Naturschutzgebieten. Stadtstaaten müssen 0,5 Prozent ihrer Fläche bereitstellen. Acht Jahre später sollen laut Bundesregierung zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windenergie genutzt werden. Vielerorts fehlt es jedoch an Freiräumen. Laut Habek sind derzeit nur etwa 0,8 Prozent der Bundeszone für Onshore-Wind ausgelegt und nur 0,5 Prozent tatsächlich zugänglich.

Ein Grund dafür ist, dass einige Länder besonders strenge Sonderregelungen haben. In Bayern beispielsweise gilt die sogenannte 10H-Regel: Beim Neubau von Windkraftanlagen muss ein Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. In Thüringen wurde die Windenergie im Wald komplett verboten. Habek wies darauf hin, dass das Projekt es den Bundesländern ermögliche, Windenergiezonen durch einen Staatsvertrag aneinander abzutreten.

Einen Wettbewerbsvorteil sieht Habek in der Windenergie

Habek sagte, das Gesetzespaket würde sicherstellen, dass die Erweiterung in großem Umfang fortgesetzt wird. Dies ist unabdingbar, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Dass ein stärkerer Ausbau der Windenergie für viele Menschen und manche Regionen auch nicht zumutbar wäre, will Habek laut Habek nicht verhehlen. Die Politik muss auf Ängste und Befürchtungen reagieren, dies darf aber nicht zu politischer Sackgasse und Handlungsunfähigkeit führen. Habek verwies auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie: Es sei mittlerweile ein Standortvorteil, über erneuerbare Energien zu verfügen.

Auch Bundesbauministerin Clara Hewitz erwartet von dem neuen Gesetzespaket einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung habe versucht, „alle Windhindernisse zu beseitigen“, sagte Gawitz. „Wir werden nicht nur die Ziele definieren (…), sondern auch rechtliche Konsequenzen ziehen, wenn diese Ziele nicht erreicht werden.“ Der SPD-Politiker verwies auf eine damals geplante generelle Privilegierung von Windrädern. Mit dem Projekt trage die Regierung auch der Planungshoheit vor Ort Rechnung, so der Bauminister.

Sonderstatus für Erneuerbare Energien

Bereits im April hatte das Kabinett ein „Osterpaket“ zum Ausbau erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. Gesetzesänderungen werden derzeit von Bundestag und Bundesrat beraten. Demnach muss Strom in Deutschland ab 2035 fast vollständig aus erneuerbaren Energiequellen und damit nahezu treibhausgasneutral erzeugt werden. Gesetzlich verankert ist unter anderem, dass erneuerbare Energien „im öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dadurch erhalten sie einen höheren Stellenwert bei der sogenannten Interessenabwägung.

Auf diese Weise können bereits identifizierte, aber durch andere „Schutzgüter“ gesperrte Windzonen gewonnen werden. Zu den geschützten Gütern gehören Tiere, Pflanzen, Wasser, Denkmäler und die menschliche Gesundheit. Das Kabinett hat zudem eine Reform des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die eine Vereinfachung der Prüfung zum Artenschutz von Windenergieanlagen zum Ziel hat.

Onshore-Windenergie

Jan Boucher, DDR, 15. Juni 2022, 14:15 Uhr