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Der Nationalrat beschliesst die Verlängerung des Massnahmengesetzes gegen COVID-19 bis Ende Juni 2023

Minister Rauch will nicht unvorbereitet in den Herbst gehen und spricht von einer Vorsichtsmaßnahme

Wien (PC) – Das Gesetz über Maßnahmen gegen COVID-19, das während der Blockade von großer Bedeutung war und Ende Juni auslaufen würde, wird nun bis Mitte nächsten Jahres angewendet. Eine zusätzliche Verlängerung um maximal sechs Monate bis zum 31. Dezember 2023 ist per Bundesverordnung möglich. Der entsprechende Initiativantrag der Koalitionsparteien wurde heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ im Nationalratsplenum beschlossen. Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, sich im Herbst auf die jeweilige Entwicklung der Situation mit der Krone vorzubereiten und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Kritik an der Gesetzesinitiative kam von FPÖ und NEOS. Statt die bisherige Politik fortzusetzen, müssten laut Free-Health-Sprecher Gerhard Kaniak zunächst Maßnahmen der Vergangenheit evaluiert und eine valide Datenbasis geschaffen werden. Er erneuerte auch seine Forderung, den Aufbau von Kapazitäten auszuweiten, das Personal aufzustocken und die Praxis zu stärken. Mit der Verlängerung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen um ein weiteres Jahr gehe Österreich erneut einen Sonderweg in Europa, beklagte NEOS-Sprecher Gerald Locker. Schließlich muss man lernen, mit dem Virus zu leben.

Das EU-Berufsanerkennungsgesetz, das europäische Rechtsvorgaben umsetzt und einen partiellen Zugang zu bestimmten Gesundheitsberufen garantiert, hat eine große Mehrheit gefunden. Als einziges Land lehnte die FPÖ den Regierungsentwurf kategorisch ab, weil, so Gerhard Kaniak, eine bedingte Berufserlaubnis in der Praxis kaum umsetzbar wäre. Der während der Sitzung eingebrachte Entschließungsantrag der FPÖ, der die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht insbesondere im Einzelhandel forderte, blieb in der Minderheit.

Die Verlängerung des Maßnahmengesetzes gegen COVID-19 schafft einen rechtlichen Rahmen für mögliche Infektionsfälle im Herbst

Da die Corona-Krise noch nicht vorbei sei, brauche es in Österreich noch einen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der Pandemie, führte der Abgeordnete Ralph Schalmeiner (G) als Argument für die Verlängerung des Maßnahmengesetzes gegen COVID-19 an. Die Abteilung arbeitet mit Hochdruck daran, verschiedene Szenarien zu entwickeln, um sich gut auf ein mögliches ansteckendes Ereignis im Herbst vorzubereiten. Bei erneutem Handlungsbedarf sind entsprechende Rechtsgrundlagen erforderlich. Anschließend betonte auch Josef Smole (V), dass vorausschauend und rechtzeitig gehandelt werden müsse. Er versicherte, nur im Bedarfsfall zu reagieren. Zudem müssen alle Massnahmen, die die persönliche Freiheit beeinträchtigen, erneut von der Hauptkommission des Nationalrates bestätigt werden.

Seine Fraktion lehne die Verlängerung des Anti-COVID-19-Maßnahmengesetzes aus drei Gründen ab, sagte der Sprecher der Liberalen Gesundheitsbeauftragten, Bundestagsabgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ). Aus demokratiepolitischen Gründen ist nicht vereinbart, dass die Verordnung zur Verlängerung der Regelungen bis Ende 2023 verlängert wird. Zudem setzt das Gesetz nicht nur das Chaos in der Krisenbewältigung fort, sondern diskriminiert auch weiterhin Rehabilitierte und Gesunde. Internationale Studien belegen eindeutig, dass der Schutzeffekt der dritten Impfung nach drei Monaten voraussichtlich nicht mehr vorhanden ist. Anstatt den bisherigen Weg fortzusetzen, sollten zunächst die Maßnahmen der Vergangenheit gründlich bewertet werden, schlug er dem Gesundheitsminister vor. Darüber hinaus besteht in Österreich dringender Handlungsbedarf bei der Datenlage, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Gesundheitsfachkräften, der Ausstattung von Gesundheitsbehörden und der Ausbildung von Personen. Sein Amtskollege Gerald Hauser forderte eine Rückkehr zur Normalität; Die Krone sollte wie die Grippe behandelt werden. Er stellte auch die Wirksamkeit bestehender Impfstoffe in Frage, die ebenfalls viele Nebenwirkungen hätten.

Auch Gerald Locker (NEOS) war mit der Verlängerung des Gesetzes nicht zufrieden, denn er sagte, es werde wieder eine Sonderstraße in Europa. Alle anderen Länder haben die Schutzmaßnahmen gegen die Krone bereits auf ein Minimum reduziert. Und wer braucht heutzutage noch Stipendien, Bewältigungshilfen oder Impfungen? Auch bei COVID-19-Medikamenten war eine reguläre Abwicklung des Kaufs nicht möglich. Locker sagte, die Fortsetzung des Ausnahmezustands würde zu enormen Kosten führen. Österreich sei aber international in vielen Bereichen arm, sagte Locker. Daher macht es keinen Sinn, weitere unnötige Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Während die Bevölkerung bereits gelernt hat, mit dem Virus zu leben, will die Politik weiterhin „vom Virus leben“.

Zwar habe die Regierung mit ihrem “Zick-Zack-Kurs” in der Kronenfrage viele Fehler gemacht, sagte SPÖ-Mandant Philipp Kucher, aber Kritik an allem bringe das Land nicht weiter. Nachdem der Sommer nun zweimal verschlafen wurde, muss das Gesundheitsamt seine Hausaufgaben machen und die Rechtsgrundlage schaffen, falls im Herbst wieder Maßnahmen nötig sind. Dietmar Keck (SPÖ) erinnerte daran, dass es in der Vergangenheit eine Flut von oft vagen Regelungen gegeben habe, die zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt hätten; dies sollte sich in Zukunft nicht wiederholen. Christian Drobitz (S) mahnte, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Besonderes Augenmerk muss auf die Umsetzung der Datenoffensive, die Einführung der Pflegereform und die Abfederung von Lebensmittel-, Miet- und Energiepreissteigerungen gelegt werden.

Bundesminister Johannes Rauch sprach von der notwendigen Vorsichtsmaßnahme, da niemand wisse, wie sich die Pandemie im Herbst entwickeln werde. Gleichzeitig werden Anpassungen der Test- und Impfstrategie vorgenommen und eine ausreichende Medikamentenversorgung sichergestellt. Was die Datenlage betrifft, so habe man Lehren gezogen, sagte er. Obwohl die Situation inzwischen sehr gut aussieht, da viele Menschen wieder genesen sind, hat Rauch im Herbst eine Auffrischungsimpfung beantragt. Er warnte davor, dass der gute Impfschutz zu einem Zeitpunkt nachlassen werde, an dem mit einer neuen Welle zu rechnen sei.

Vollständige Einhaltung der EU-Anforderungen bezüglich des teilweisen Zugangs zu bestimmten Gesundheitsberufen

Das EU-Berufsanerkennungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022 (EU-BAG-GB 2022) ändert folgende acht Rechtsakte: Ärztegesetz, Apothekengesetz, Apothekerkammergesetz, Gehaltskassengesetz, Hebammengesetz, Tierärztegesetz , das Gesetz über Zahnärzte und Zahnärzte. Im Hinblick auf die Förderung des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs umfasst dies die Verpflichtung, Berufsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten einen teilweisen Zugang zu einem reglementierten Beruf unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Der Regierungsentwurf wurde nicht nur von der FPÖ unterstützt und damit mehrheitlich angenommen.

Grund dafür ist, dass Österreich laut Europäischer Kommission die novellierte EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und die dazugehörige Verordnung nicht ausreichend umgesetzt hat. Dies führte in der Folge zu drei Vertragsverletzungsverfahren. Da in diesem Fall bereits eine Entscheidung des BGH vorliegt und Österreich ein aussichtsloses Verfahren vermeiden will, müssen die entsprechenden Bestimmungen nun für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Hebammen verstanden werden. Darüber hinaus werden die notwendigen Anpassungen der berufs- und kammerrechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen.

Der heutige Beschluss müsse EU-Konformität herstellen, erklärte der Abgeordnete Laurentz Pöttinger (ÖVP), weshalb acht Gesetze geändert werden müssten. Da Österreich seine Rechtsposition zur Nichtanwendung der Branchenberufsbestimmungen nicht verteidigen konnte, gelten nunmehr die entsprechenden Voraussetzungen. Generell ist davon auszugehen, dass nur eine sehr geringe Zahl von im EWR-Ausland ausgebildeten Fachkräften einen partiellen Zugang zu einem der relevanten Gesundheitsberufe erhalten wird. Ralph Schalmeiner von den Grünen erläuterte auch die Hintergründe, die zur Einführung des zur Diskussion stehenden Gesetzentwurfs führten. Was die aktuellen Herausforderungen anbelangt, so steht man sicher vor einer Herkulesaufgabe, da bei den Beteiligten oft wenig Lust auf Veränderung besteht. Aus seiner Sicht braucht es vor allem einen neuen Ansatz zwischen ÖGK und Ärztekammer, um das Vertragswesen auf eine moderne Basis zu stellen.

FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak bezweifelt, dass die Umsetzung der Richtlinie gelungen ist. Er fragte sich, wie eine bedingte Berufserlaubnis in der Praxis funktionieren könnte. Könnte es dann beispielsweise passieren, dass der Arzt zwar eine Diagnose stellt, aber kein Medikament verschreiben darf? Oder dass die Hebamme Stillberatung gibt, aber die Geburt nicht begleiten kann? Das würde nur Verwirrung stiften, davon war Kaniak überzeugt.

Trotz einiger Mängel werde die SPÖ dem Dauerprojekt zustimmen, sagte Rudolf Silvan (SPÖ). Da es jedoch nur sehr wenige Menschen betrifft, wird es …