Germany

Die unabhängige Überwachung der Menschenrechte durch den Ombudsmannrat ist international anerkannt

Der Volksanwaltschaftsausschuss diskutiert Lösungen für Menschenrechtsprobleme in Österreich

Wien (PC) – Die österreichische Volksanwaltschaft gilt nun offiziell als voll kompatibel mit den Menschenrechtsstandards der UN und des Europäischen Rates. Die Verleihung des sog. GANHRI (Global Alliance of National Human Rights Institutions) Status im April dieses Jahres zeigt einmal mehr, wie umfassend und unabhängig die Volksanwaltschaft und ihre Inspektionsausschüsse ein Menschenrechtsmonitoring in Österreich betreiben, so die Volksanwaltschaft der Nationalrat heute durch den dortigen Ombudsmann, der seit 2012 auch die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland nach UN-Regeln überwacht. Dazu besuchen Kommissionen der Volksanwaltschaft Orte, an denen Menschen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt sind – etwa Pflegeheime – und beobachten Polizeieinsätze und Demonstrationen.

Daher wurden Menschenrechtsstandards im Polizei-, Justiz- und Sozialbereich intensiv diskutiert, als heute das Kapitel zur Menschenrechtskontrolle des Jahresberichts 2021 (III-531 dB) auf der Tagesordnung stand. Die Ombudsleute Walter Rosenkrantz, Werner Amon und Bernhard Achitz erläuterten den Abgeordneten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, wo aus Sicht des Aufsichtsorgans Verbesserungsbedarf bei den Menschenrechten besteht. Grundsätzlich sagte der derzeitige Präsident der Volksanwaltschaft Rosenkrantz, dass es bei der Umsetzung der Empfehlungen der Volksanwaltschaft durch die Verwaltungsbehörden „Licht und Schatten“ gebe. Achitz, der Ombudsmann für soziale Angelegenheiten, bestätigte, dass relativ einfache Reparaturen wie die Behebung von Baumängeln in der Regel schnell besser werden. Bei schwerwiegenderen Beschwerden wie Personalmangel verlangsamt sich dagegen das Umsetzungstempo, sagte er mit Blick auf die überfüllte Kinder- und Jugendpsychiatrie und den enormen Personalmangel im Pflegebereich beim Vollzugspersonal. Amon deutete positive Signale aus dem betroffenen Bereich an.

Die Umsetzung der Maßnahmen bleibt für die Justiz ein Sorgenkind

Die Inhaftierung mangels strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht verurteilbarer Täter, gemeinhin als Maßnahmenumsetzung bezeichnet, „bleibt das größte Sorgenkind der Justiz“, wie ihn Ombudsmann Amon in seiner Zuständigkeit für Justizprogramme beschreibt. Bisher gab es fast keine Änderungen. Der Ombudsmann hat bereits eine Reihe von Empfehlungen, wie Fallbesprechungen und das Vier-Augen-Prinzip für die Beurteilung von Gefangenen, um über die Beendigung der Haft zu entscheiden. Zudem gebe es für ganz Österreich nach wie vor nur den Asten als Einrichtung zur Durchführung von Maßnahmen, obwohl psychiatrische Abteilungen die Aufnahme von Personen aus der Durchführung von Maßnahmen oft verweigern, kritisierte Amon den schleppenden Ausbau. Johannes Margreiter (NEOS) wies auf die „fragile menschenrechtliche Situation“ hin, in der die Maßnahmen intern umgesetzt würden. Österreich verstoße ständig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, beklagte er unter anderem ungewisse Haftzeiten und Mangel an Experten.

Wartung: Jetzt ist es notwendig, den Personalschlüssel zu erhöhen

Der Personalaufbau im Pflegebereich geht aus Sicht des Bürgerbeauftragten zu langsam voran. Obwohl Inspektionskommissionen in Alten- und Pflegeheimen nur sporadisch mit Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie 2021 konfrontiert seien, habe sich die Belastung des medizinischen Personals im vergangenen Jahr sichtbar erhöht, sagte Ombudsmann Achitz. Gründe dafür sind laut ihm, dass Pflegekräfte aus dem Ausland infolge der Blockade von COVID-19 vollständig in ihre Heimat zurückgekehrt sind oder der Berufswechsel und Krankheitsfall von Pflegekräften, was noch mehr Anforderungen an die restliche Belegschaft stellt . . Achitz erhofft sich von der angekündigten Pflegereform und der Ausbildungsoffensive der Regierung langfristige Verbesserungen, vermisst aber “Sofortmaßnahmen”, um gut ausgebildetes Pflegepersonal für die Heime bereitzustellen. Denn die mangelnde Versorgung von Pflegebedürftigen wird mitunter gravierend und gesundheitsgefährdend. Rosa Ecker (FPÖ) teilte diese Sorge und warf der aktuellen Regierung vor, nicht ernsthaft auf die Mängel der Ombudsstelle einzugehen, sei es im Betreuungsbereich oder bei der Vermittlung von Kindern und Jugendlichen.

Polizei: Übergriffe bei Demonstrationen und Haftanstalten

Im Jahr 2021 führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft insgesamt 570 Kontrollen durch, davon 29 mit Polizeieinsätzen. Darüber hinaus sind Mitarbeiter des Volksanwaltschaftsrates und der Ausschüsse an der Polizeiausbildung und der Gefängnissicherheit beteiligt. Ombudsmann Rosenkrantz erwartet ein neues Verständnis der Polizeiposition, nicht zuletzt wegen des Menschenrechtsbewusstseins der Lernenden. Die Kritik des Bürgerbeauftragten an der Praxis des „Fechtens“ bei Demonstrationen richte sich nicht gegen die Exekutive: Innen, betonte Rosenkrantz, sondern gegen das Innenministerium.

Zu den Rahmenbedingungen für die Administrativhaft in PAZ forderte Rosenkrantz mehr Kooperationsbereitschaft mit dem Innenministerium. Bereits getroffene Vereinbarungen des Ministeriums mit der Ombudsstelle zur Verbesserung der Menschenrechte in Haftanstalten seien einfach nicht umgesetzt worden, sagte er und verwies auf eine „allgemein restriktive Behandlung“ der Menschenrechte bei der Arbeit mit Abschiebungshäftlingen. Dazu gehört etwa das anhaltende Verbot der Videotelefonie für Inhaftierte, und Rosenkrantz konnte die vom Innenministerium angeführten Sicherheitsbedenken nicht mehr nachvollziehen als David Stogmüller (Grüne). Zumal Gefängnisinsassen diese Art der Kommunikation mit der Außenwelt gerade während der Beschränkungen für pandemiebedingte Besuche nutzen könnten. Die unzureichende Verfügbarkeit von Personal im öffentlichen Gesundheitswesen in Polizeianhaltezentren sei wahrscheinlich eine Folge des Ärztemangels im ganzen Land, räumte Rosenkrantz ein und lobte die Einkommenssteigerung für die Stellen.

Schwerpunkt: Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Um menschenrechtlich besonders wichtige Aspekte in den Überprüfungen des Ausschusses besser identifizieren zu können, hat der Ombudsmannrat beschlossen, thematische Schwerpunkte zu setzen. Einer dieser Schwerpunkte sei die Selbstidentifikation von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in Bezug auf ihre Sexualität, sagte Achitz über den oft noch tabuisierten Bereich. Sabine Shatz (SPÖ) hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht zuletzt in der Gewaltprävention zur Sprache gebracht. Der Ombudsmann verwies auf bestehende Konzepte der Sexualaufklärung und Notfallpläne für sexuelle Gewalt in einigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Allerdings gibt es kaum eine Anleitung, wie man Menschen mit Behinderungen ein sexuell bestimmtes Leben ermöglichen kann. Die Volksanwaltschaft plant daher laut Achitz eine „vergleichende Darstellung“ zu diesem Thema.

Stille Kritik an der Ernennung von Ombudsmännern und -frauen

Der Vorschlag von GANHRI für weitere Verbesserungen der österreichischen Volksanwaltschaft habe Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Ombudsleute ernannt werden, erklärte Ombudsmann Amon in seiner Erläuterung des Reakkreditierungsverfahrens bei der International Human Rights Association. In diesem Zusammenhang kündigte die NEO einen eigenen Vorschlag für ein transparenteres und pluralistischeres Berufungsverfahren an, das derzeit auf die drei stärksten Parteien im Nationalrat beschränkt ist. Ombudsmann Rosenkrantz sieht es als „Aufgabe des Parlaments“ an, festzulegen, wie die Vorsitzenden des Rates des Ombudsmanns ernannt werden sollen. Dennoch ist Österreich im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Dass ehemalige Abgeordnete zu Ombudsmännern ernannt wurden, lehnte Rosenkrantz ab: “Es gibt kein Berufsverbot für Politiker.”

Als Generalsekretär des in Wien ansässigen Internationalen Ombudsmann-Instituts (IOI) begrüßt Amon, dass das IOI als Zusammenschluss unabhängiger Verwaltungsaufsichtsbehörden weltweit kürzlich in Österreich offiziell als „internationale Institution“ anerkannt wurde. Damit kommt man dem angestrebten Status eines ständigen Beobachters im UN-Sicherheitsrat einen Schritt näher. (letzte) rei

Fragen und Kontakte:

Pressedienst der Parlamentarischen Direktion Parlamentarische Korrespondenz Tel. +43 1 40110/2272 pressedienst@parlament.gv.at www.facebook.com/OeParl www.twitter.com/oeparl