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Die wichtigsten Informationen zum ORF GIS-Gebühr – Wien Online – Multimedia

19.07.2022 16:07 (akt. 19.07.2022 16:07)

Alle Informationen zu GIS-Gebühren. ©APA/HARALD SCHNEIDER

Wie hoch sind derzeit die GIS-Gebühren in den verschiedenen Bundesländern? Wie melde ich mich an und ab? Wann ist die GIS-Gebühr fällig? Vienna.at hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Der ORF erhebt seit 1998 die sogenannte GIS-Gebühr (Gebühren-Info-Service). Bis vor kurzem betraf dies nur Menschen mit einem Radio- oder Fernsehgerät. Der VfGH hat am Montag auf Antrag des ORF einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit, eine neue Regelung zu schaffen.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Gebühren für den ORF in Wien?

Das bedeutet, dass künftig auch Personen, die ORF-Programme ausschließlich über das Internet sehen, eine Programmgebühr zahlen müssen. Die Kosten für die GIS-Gebühr betragen derzeit 18,59 € pro Monat für die Programmgebühr. Hinzu kommen Bundes- und Landesgebühren und Abgaben sowie die Umsatzsteuer. Staatliche Steuer variiert. Die gesamten ORF-Gebühren liegen somit zwischen 22,45 € und 28,65 €. In Wien beträgt die GIS-Gebühr derzeit 28,25 €.

Wofür werden die ORF-GIS-Gebühren verwendet?

Mit den Rundfunk- und Fernsehgebühren fördert der Bund private Sender, mit Kulturförderbeiträgen kulturelle Ziele oder neue Medien. Mit dem Programmbeitrag unterstützt der ORF unter anderem vier Fernsehsender, zwölf Hörfunksender, das ORF-Netzwerk, die ORF-TV-Bibliothek und Teletext.

Befreiung von Rundfunkgebühren

Derzeit ist es noch möglich, sich von der Rundfunksteuer befreien zu lassen, wenn Sie kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen. Doch das könnte sich 2023 ändern. Sie können auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen sozialer oder körperlicher Bedürftigkeit beantragen. Die Befreiung setzt allerdings voraus, dass Radio und Fernsehen bereits abgemeldet sind und die Person ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier. Autoradios und Radioempfang außerhalb von Gebäuden sind ebenfalls kostenlos.

Eine Abmeldung von der ORF-Gebühr ist derzeit nur möglich, wenn alle Empfänger aus einem Haushalt entfernt werden oder wenn Sie in einen Haushalt ziehen, in dem bereits Gebühren gezahlt wurden. Auch wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen. Arbeitslose können jedoch die oben genannte Befreiung beantragen. Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen muss unter diesen Kennzahlen liegen: eine Person unter 1.154,15 € und zwei Personen unter 1.820,80 € (Stand 1. Januar 2022).

So können Sie sich von der ORF-Gebühr abmelden

Um sich von der GIS-Gebühr abzumelden, benötigen Sie die sog Teilnehmernummer. Diese finden Sie auf dem Rundfunkbeitrag, dem Original-GIS-Zahlungsauftrag oder der Transaktionszeile auf dem Kontoauszug. Sie können eine Mitgliedsnummer auch schriftlich oder telefonisch unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums bzw. Ihrer Firmennummer bei der Gebühreninformationsstelle anfordern.

Wenn Sie die Teilnehmernummer haben, brauchen Sie nur das Formular auszufüllen und an die GIS Gebühren Info Service GmbH (Adresse finden Sie hier) zu senden. Eine Abmeldung gilt nur für die Zukunft und niemals rückwirkend. Sie gilt erst ab dem Ende des Monats, in dem die Kündigung bei GIS eingegangen ist. Ausgenommen hiervon ist der Tod des Gebührenzahlers.

Diese Geräte sind derzeit GIS-gebührenpflichtig

Wenn Sie Geräte haben, die Radio oder Fernsehen empfangen können, müssen Sie diese registrieren, unabhängig davon, welchen Sender Sie verwenden. Sie müssen sich derzeit registrieren:

  • Fernseher
  • Kabelfernsehen
  • Satelliten Fernsehen
  • Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radiokarte
  • Radio und andere Geräte mit UKW-Empfang
  • Autoradios sollten nicht gemeldet werden

So melden Sie Geräte für den ORF-Beitrag an

Auch tragbare Geräte oder Geräte in Zweitwohnungen müssen angemeldet werden. Sie können sich online auf der GIS-Website (hier) anmelden. Das Anmeldeformular kann auch ausgedruckt und ausgefüllt an GIS gesendet werden.

Die Gebührenpflicht beginnt mit Beginn des Monats, in dem der Rundfunk- oder Fernsehempfänger am Ort (Erst- oder Zweitwohnsitz) aufgestellt wird. Bei Nicht- oder Falschanmeldung trotz vorhandenem Radio- oder Fernsehgerät kann ein Bußgeld von bis zu 2.180 Euro geahndet werden.