Stand: 07.11.2022 05:00
Die Gaskrise wird immer drängender. Welche Möglichkeiten haben Bund und Bundesnetzagentur zur Bewältigung der Gaskrise?
Von Thomas Spinler, tagesschau.de
Gasversorgungsengpässe erreichen ihren Höhepunkt: Erdgasvorräte sind erschreckend knapp, die Preise steigen auf Rekordniveau. Die aktuelle Drosselung der russischen Lieferungen schürt die Befürchtung, dass die deutschen Gasspeicher erst im Winter ausreichend versorgt werden können. Derzeit sind die Gasspeicher zu etwa 63 Prozent gefüllt. Das Gasspeichergesetz setzt sich zum Ziel, bis zum 1. Oktober 80 Prozent der deutschen Gasspeicher zu füllen. Bis zum 1. November sollen es 90 Prozent sein.
Es gibt jetzt auch Bedenken, dass Russland die heute beginnende Wartung von Nord Stream 1 nutzen könnte, um die Lieferungen durch diese Pipeline vollständig einzustellen. Der reguläre Prozess dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Ein kompletter Ausfall der russischen Gaslieferungen ist aber nicht auszuschließen. Was könnten die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur tun, um diese Krise zu bewältigen?
“Gas-Notfallplan”
Für den Umgang mit Gasversorgungsunterbrechungen sieht das Energiesicherheitsgesetz ein Verfahren mit einem „Gasnotfallplan“ mit drei Eskalationsstufen vor, die je nach Schwere der Störung vom Bundeswirtschaftsministerium angerufen werden können. Nach der Frühwarnung Ende März wurde im Juni eine Alarmstufe ausgerufen. Damit stellte das Ministerium eine Situation her, die zu einer deutlichen Verschlechterung der Gasversorgungssituation führte. Beiden Situationen ist gemeinsam, dass der Staat noch nicht in den Markt eingegriffen hat; Marktmechanismen seien noch in der Lage, die Disruption zu bewältigen, so die Idee.
Tritt jedoch das oben beschriebene Szenario eines Versorgungsstopps ein oder verschlimmert sich die Situation allein aufgrund reduzierter Lieferungen, kann das Ministerium per Dekret die dritte Stufe ausrufen: die „Notstufe“. In diesem Fall liege „ein außergewöhnlich hoher Gasbedarf, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine sonstige erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor“, präzisiert die Bundesnetzagentur den Begriff.
Auf Stufe 3 greift der Staat ein
Sobald die Notfallstufe feststeht, hat der Staat das Recht, in den Markt und die Versorgung einzugreifen, da sich herausstellte, dass Marktmaßnahmen nicht ausreichten, um die Krise zu kontrollieren. Die Bundesnetzagentur wird dann zum „Bundeslastverteiler“. Damit könne sie in Abstimmung mit den Netzbetreibern beispielsweise Abnahmen beim Einkauf anordnen, teilte die Behörde mit.
Eine solche Gasknappheit hätte zunächst kaum Auswirkungen auf die Bevölkerung, da „geschützte Kunden“ wie Haushalte bevorzugt behandelt werden. Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime oder Gaskraftwerke, die auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen, sollen laut Bundesnetzagentur möglichst mit Gas versorgt werden.
Einzelfallbetrachtung
Die Behörde kann per Erlass Maßnahmen wie Lastabwürfe, aber auch Abschaltungen verhängen, „um die Deckung des lebensnotwendigen Energiebedarfs sicherzustellen und so die Auswirkungen von Gasengpässen auf die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten“, so die Bundesnetzagentur.
Die Behörde betont, dass es sich bei den im Engpassfall zu treffenden Entscheidungen „immer um Einzelentscheidungen“ handele. Es gibt keinen abstrakten Befehl, das Angebot zu reduzieren oder zu stoppen. Entscheidungen sind unter Berücksichtigung der Belange und Bedeutung der beteiligten Akteure, aber auch unter Berücksichtigung der technischen Netzsituation und vorhandener Gasflüsse in einer Gesamtbetrachtung zu treffen.
Denn die Umstände im Engpassfall hängen von so vielen Parametern ab – etwa von der Gasspeicherkapazität, den Wetterbedingungen, den europäischen Vorgaben oder den erzielten Einsparungen –, dass sie nicht vorhersehbar sind. Unternehmen und Verbände haben zuletzt immer wieder vor einem Produktionsrückgang wegen Gasmangels und dramatischen Folgen für die deutsche Wirtschaft gewarnt.
Neuerungen im Gesetz zur Energiesicherheit
Zusätzliche Instrumente erhielt die Bundesregierung durch aktuelle Gesetzesänderungen zum EnergieSiG. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, das novellierte Energiesicherungsgesetz gebe der Bundesregierung weitreichende Befugnisse, in Marktmechanismen, aber auch in die Gewohnheiten der Menschen einzugreifen. Die neuen Skills sind ein „scharfes Schwert“, das nur mit Vorsicht gezogen werden sollte.
Die Bundesregierung kann nun Maßnahmen zur Einsparung und Reduzierung des Verbrauchs vorschreiben. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass sie Vorschriften zu Energiesparmaßnahmen im Verkehrssektor erlassen kann, etwa um das Pendeln zu reduzieren. Arbeitgeber können auch verpflichtet werden, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Zudem sollen Maßnahmen zur Unterstützung angeschlagener Energieunternehmen, auch unter Beteiligung des Staates, künftig leichter umsetzbar sein.
Add Comment