Ab dem 20. Juni 2022 erhält jeder Grundstückseigentümer in Sachsen-Anhalt vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Dieses Informationsschreiben enthält spezifische Informationen über das betroffene Objekt und zusätzliche Informationen zur Abgabe der Erklärung. Außerdem wird das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen mitgeteilt.
Grundsteuerinformationen werden zeitgleich auf der Internetseite des Finanzministeriums (lsaurl.de/Grundsteuer) und auf der internationalen Internetseite (www.grundsteuerreform.de) veröffentlicht.
Am 20. Juni 2022 schaltet der Landesdienst für Geodäsie und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) das Grundsteuer-Nachschautool frei, um Daten zur Grundsteuererklärung zur kostenfreien Nutzung bereitzustellen. Die Grundsteuerrevision soll die Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform unterstützen. Mit diesem Portal können Bürgerinnen und Bürger jederzeit die notwendigen Informationen zur Erhebung von Grundsteuern sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen abrufen. Die LVermGeo-Grundsteuerübersicht ist über die Internetseite (www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de) abrufbar. Er schließt sich den Online-Angeboten anderer Bundesländer an, um die Umsetzung der Grundsteuerreform zu unterstützen. Alle für die Deklaration erforderlichen Grundstücksinformationen, einschließlich des Richtwertes des Grundstücks für Immobilien oder des Ertragskennzeichens des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, zum Stichtag der Hauptfeststellung am 1. Januar 2022 werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Neben der visuellen Darstellung im Grundsteuer-Nachschautool können die Daten eingesehen und in einem Merkblatt ausgedruckt werden. Für Zwecke der Grundsteuer ist die Beantragung eines Grundbuchauszugs nicht erforderlich.
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 muss die Erklärung schnell und bequem elektronisch über das „ELSTER-Portal – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de abgegeben werden. Dies ist sowohl für die Bürger als auch für die Steuerbehörden der einfachste und schnellste Weg. Um diesen allen zugänglich zu machen, kann auch ein bestehender relativer Zugang zu ELSTER zur Abgabe einer Erklärung genutzt werden. Beispielsweise können Kinder die Erklärung für ihre Eltern elektronisch abgeben. Angehörige des Steuerberaterberufs können auch bei der elektronischen Einreichung von Erklärungen helfen. Auch Hausverwalter können die Deklaration übernehmen.
Natürlich werden auch die Belange derer berücksichtigt, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung elektronisch abzugeben. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen stellen die Finanzbehörden Papierformulare zur Verfügung und akzeptieren Papiererklärungen.
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