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Gaskrise: Die Bundesregierung beginnt mit dem Einsatz von Kohlekraftwerken

Gaskrise in Deutschland

Die Bundesregierung begann mit der Nutzung von Kohlekraftwerken

Bis: 15:56 | Lesezeit: 2 Minuten

Kohlerückgabe – Bundestag gibt grünes Licht

Der Bundestag hat Änderungen des Energiesicherheitsgesetzes beschlossen. So kann der Staat sich leichter mit maroden Energiekonzernen auseinandersetzen und Kohlekraftwerke können wiederbelebt werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies im Ernstfall jedoch erhebliche Belastungen bedeuten.

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Aufgrund der Wartung von Nord Stream 1 wird derzeit kein Gas geliefert – es wird befürchtet, dass Russland den Gashahn danach zulässt. Um Gas bei der Stromerzeugung einzusparen und zu speichern, hat die Bundesregierung den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken initiiert.

Während der Gaskrise hat die Bundesregierung den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken angestoßen. Wie am Montag aus Regierungskreisen berichtet wurde, soll die entsprechende Verordnung am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Gesetzesänderungen beschlossen. Die Verordnung soll noch diese Woche in Kraft treten.

Ziel ist es, Gas einzusparen, indem Kohlekraftwerke verstärkt zur Stromerzeugung genutzt und stattdessen gespeichert werden. Auf der Ostseepipeline Nord Stream 1 wird seit Montag wegen Reparaturen kein Gas mehr geliefert. Die große Sorge ist, dass Russland nach der Wartung, die normalerweise bis zu 10 Tage dauert, das Gas nicht wieder aufdrehen wird.

Laut Quellen betrifft die Anordnung konkret Kohlekraftwerke, für die das Kohleverbrennungsverbot im Rahmen des Kohleausstiegs eigentlich 2022 und 2023 in Kraft treten soll. Dieses Verbot wird nun aufgehoben.

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Unterbrochene Gaszufuhr

Darüber hinaus wird es bereits Kohle- und Mineralölkraftwerke in Reserve geben. Laut Verordnung müssen die Betreiber sicherstellen, dass sich die Anlagen in einem technischen Zustand befinden, der einen kontinuierlichen Betrieb des Strommarktes ermöglicht. Hierfür anfallende Auslagen werden erstattet. Außerdem muss eine bestimmte Menge Kraftstoff vorrätig gehalten werden.

Weiter hieß es, dass weitere Regelungen vorbereitet würden, damit die Bundesregierung jederzeit handeln könne. Dazu gehören zum einen der Einsatz von Braunkohlekraftwerken aus der Reserve und eine Regelung zur Reduzierung der Gasstromerzeugung.