Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache soll für parteipolitischen Austausch und verdeckte Parteispenden zuständig sein. Auch der Immobilienentwickler Siegfried Stiglitz wird angeklagt.
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Und die Bilder sind die gleichen: Beim Landesgerichtshof Wien wird immer noch eine Maske gefordert. So wie letztes Jahr, in Straches erstem Prozess. Und die Ansprüche haben sich kaum verändert. Auch hier handelt es sich angeblich um versteckte Spenden an die FPÖ. Und, wie es in der Anklage heißt, “Finanzdienstleistungen” und “persönliche Bekannte”, mit einem Wort “Korruption”.
So musste sich der frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache, 52, am Montag erneut vor Gericht verantworten. Neben ihm sitzt sein Freund, der Immobilienentwickler Siegfried Stiglitz (52). Den beiden Männern wird Korruption oder (umgekehrt) Bestechung vorgeworfen. Beide plädierten auf nicht schuldig.
Das letzte Mal, als Strache vorgeworfen wurde, einem Freund seines Privatklinikbetreibers zur Aufnahme in den Privatklinik-Förderfonds verholfen zu haben, war es diesmal ein Aufsichtsratsposten. Und für Gold.
Nach Angaben von Staatsanwältin Sylvia Thaler von der Staatsanwaltschaft für Korruption (WKStA) machte sich Strache für seinen Freund stark. Er wurde schließlich türkisblauer Aufsichtsrat der staatlichen Autobahngesellschaft Asfinag (er hätte die ÖBB vorgezogen, gibt Stiglitz zu).
Der Immobilienentwickler hat mehrfach für den FPÖ-nahen Verein „Austria on the Move“, den „Verein zur Reform der politischen Kultur in Österreich“, gespendet. Die Anklageschrift betont, dass zwischen Juni und August 2018 in fünf Tranchen 10.000 Euro gezahlt wurden. Also zu einem Zeitpunkt, als Strache bereits Vizekanzler der FPÖ war. Wer sich oder einem Dritten einen Vorteil annimmt, mache sich strafbar, erläuterte die Staatsanwaltschaft die Rechtslage.
Alles Gute zum Geburtstag nach Dubai
Dem ehemaligen FPÖ-Chef, der über ein Ibiza-Video oder diverse Handy-Chats gestolpert und dann in die Tiefe gestürzt war, werden nun andere Arten von Spenden vorgeworfen: Er und seine Frau waren es – ebenso wie der frühere FPÖ-Verkehrsminister Norbert Hofer und seine Frau. – von Stiglitz zu einer Veranstaltung im Januar 2018 eingeladen. Die Gäste haben jedoch nicht zugesagt.
2019 lud der Immobilienentwickler Strahe und Hofer zu seinem 50. Geburtstag nach Dubai ein. Nun korrigierte Stiglitz: „Ich habe nicht den Vizekanzler und den Verkehrsminister eingeladen, sondern meine Freunde Heinz-Christian und Norbert.“ Weder Strache noch Hofer sind tatsächlich nach Dubai geflogen. Strache sei der Einladung jedoch zunächst gefolgt, sagte WKStA-Sprecher Thaller. „Die spätere Annullierung macht ihn nicht straffrei. Ob er die Reise antritt, ist für die strafrechtliche Beurteilung unerheblich.
Hofers Gefühl des Fehlverhaltens
Der Unterschied zu Hofer? Mit anderen Worten: Warum wird Hofer nicht auch angeklagt? Nun, gegen den Ex-Minister wurde ermittelt. Der Fall ist abgeschlossen. Stattdessen soll Hofer am Freitag aussagen. Laut Staatsanwaltschaft der Unterschied zu Strache: „Hofer hat sich nach Erhalt der Einladung zurückgezogen. Der Angst fehlte dieses Gefühl des Fehlverhaltens völlig. Er plante bereits die Reise.“
Stiglitz-Anwalt Andreas Pollack sagte: „Hofer wurde vor der Absage zunächst auf Einhaltung geprüft.“ Nicht, dass Hofer den Bestechungsversuch sofort hingenommen und Alarm geschlagen habe. Pollack erklärte daraufhin, Stiglitz sei trotz aller Einladungen komplett in den Aufsichtsrat der Asfinag eingetreten.
„Ein Straßenbauunternehmen baut Straßen. Und hier liegt die Qualifikation des Immobilienunternehmers Dr. hc Stieglitz.“ Anschließend zeigt der Anwalt anhand einer PowerPoint-Präsentation, welche Immobilienprojekte sein Mandant bereits realisiert hat. Und dokumentiert auch die gemeinsamen Aktivitäten der beiden Männer. Stiglitz und Strache sind gute alte Freunde. Nach Ibiza lud der Unternehmer den zurückgetretenen Strache in sein Haus in Südfrankreich ein. Und er schrieb: „Steh wieder auf. Ich liebe dich.”
Straches Anwalt Johan Power stimmte zu. Er erinnerte zunächst daran, dass der frühere FPÖ-Frontmann im vergangenen Sommer wegen Bestechung verurteilt worden war (Strafmaß: 15 Monate Haft), dieses Urteil aber nicht rechtskräftig sei. Allerdings war der parallele Teilfreispruch – und der Staatsanwalt erwähnte dies in seiner einleitenden Rede nicht – sehr rechtskräftig. Die Vorwürfe gegen Strache wären nicht umsonst. Da die beiden Männer alte Freunde sind, sollten Einladungen nicht als Vorteil, nicht als unehrliches Versprechen, sondern als Zeichen der „Freundschaft“ gesehen werden. Weiter: „Das hat nichts mit dem Vermögen des Beamten zu tun.“ Demnach muss Strache vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen werden (Strafe: von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft).
“Eine Hand wäscht die andere”
Dem widersprach der WKStA-Generalstaatsanwalt entschieden. Die zentrale Frage lautet: „Hätte Stieglitz einen Aufsichtsratsposten bekommen, wenn er sich nicht das Wohlwollen des Vizekanzlers erkauft hätte?“ Die Antwort auf diese Frage lautet offensichtlich nein.“ Das Prinzip lautete: „Geld für Gegenstände“. Oder: „Eine Hand wäscht die andere.“ Der Gesprächspartner (er durfte beim Sprechen seine Maske abnehmen) sagte bald: „Madam. Ratte, mir schwirrt der Kopf, ich muss das sehen, dann kann ich was dazu sagen.”
Und dann: „Der Vorwurf beruht auf Vermutungen und stellt die tatsächlichen Verhältnisse falsch dar.“ Viele Chats würden von der Staatsanwaltschaft über ihn immer „negativ interpretiert“, ergänzte der oberösterreichische Angeklagte, der unter anderem als Sportjournalist tätig war. . Glauben Sie, dass es einen möglichen Zusammenhang zwischen der Spende und einem Posten im Aufsichtsrat gibt?“, schloss der Richter. Der Interviewte verneinte dies.
Von Strache selbst war außer einem zunächst “unschuldig” und ein paar schlimmen Details über seine persönlichen Verhältnisse zunächst nicht viel zu hören. Nach seinem Beruf gefragt, sagte der ehemalige Vizekanzler: „Ich bin selbstständig und vielbeschäftigt.“ Der Richter sagte dann: „Wofür werden Sie berufen?
Der Ablaufplan ist schon übertrieben
Die Anhörung wird am Dienstag fortgesetzt. Die Verurteilung war ursprünglich für Ende Juli vorgesehen. Die Richterin teilte jedoch mit, dass die Zeugen nun Probleme mit dem Zeitplan hätten.Im Klartext: Schon am ersten Tag war klar, dass der Prozessplan nicht Bestand haben würde. Und dass es auch mindestens einen Termin im August geben wird.
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