Viele Opfer haben keine Informationen.
Strafverfolgung gegen Hass im Internet? Viele Experten sind dagegen. Das ist verständlich. Hass im Internet zu verbreiten ist verwerflich, aber an sich kein Verbrechen.
Straftaten, die manchmal aus Posts, Kommentaren und Tweets hervorgehen, wie Aufstachelung zu Hass, gefährliche Drohungen, Verleumdung, sollten – hoffentlich – von jeder Strafverfolgungsbehörde ordnungsgemäß festgestellt werden können. Von allen Staatsanwaltschaften des Landes ist zu erwarten, dass sie sich das notwendige Spezialwissen zur Bekämpfung von „Hassverbrechen“ aneignen. Wenn dieses Know-how an einem (einzigen) Ort gespeichert wird, bleibt allen anderen fast nichts übrig.
Das Ministerium füllt die Wissenslücken
Die Verwaltungsstruktur ist kein Problem. Auch rechtliche Möglichkeiten sind nach der Reform einiger Gesetze durchaus akzeptabel. Betroffene wissen jedoch nicht, wie sie sich schützen können. Wer wusste zum Beispiel, dass es überhaupt ein Anti-Hate-on-the-Internet-Gesetz (HiNBG) gibt? Immerhin: Diese Wissenslücken will das Justizministerium nun mit einer Informationskampagne schließen. Auch die Ermittler haben kein Geld. Und manchmal ihre Entschlossenheit.
Ja, zumindest in den Staatsanwaltschaften Wien und Graz gibt es Experten für Cyberkriminalität. Nur dort. Und nur als Projekt. Das ist das Problem.
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