Germany

Kampf für Neutralitätssanktionen wegen “Sicherheitsrisikos”.

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Uiguren im chinesischen „Umerziehungslager“ (2017).

Soll die Bundesregierung eigenständig über Sanktionen gegen Staaten und Personen entscheiden, die Menschenrechte oder Völkerrecht verletzen? Ja, der im Juni gegründete Nationalrat. Unter dem Eindruck des Krieges Russlands gegen die Ukraine hat die Mitte-Links-Partei eine Verschärfung des Embargogesetzes durchgesetzt. Eine Revision, die die Schweizer Aussenpolitik über Jahre hinweg prägen könnte.

Fraglich ist allerdings, ob der Staatsrat dem Beispiel der Herbstsession folgen wird. Der Foreign Policy Committee (FPC) wird das Abkommen nächste Woche weiterverfolgen. Der Sicherheitspolitische Ausschuss des Staatsrates (SiK) lehnte derweil die Vorschläge des Nationalrates einstimmig ab. In einem gemeinsamen Bericht an die Kollegen des Auswärtigen Ausschusses, der dem SonntagsBlick vorliegt, warnt SiK nun eindringlich vor dem Vorstoß des Oberhauses. Bewährt hat sich die bisherige Sanktionspolitik, bei der die Bundesregierung keine eigenen Sanktionen verhängt, sondern sich internationalen Maßnahmen anschließen kann: „Doch die Möglichkeit, eigenständig Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die an schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligt sind bzw Menschenrechte werden kommen. Dies käme laut Kommission einer drastischen Änderung der schweizerischen Sanktionspolitik gleich, wäre für die Rechtsstaatlichkeit und die Neutralität äusserst problematisch und würde die schweizerische Sicherheit gefährden.»

Laut SiK riskiert das Land unter äußerem Druck Sanktionen, die es eigentlich nicht nehmen will. “Heute ist es hingegen leicht zu argumentieren, dass die Schweiz nicht über die richtige Rechtsgrundlage verfügt”, sagten die Sicherheitspolitiker des Staatsrates.

Die Kommission ist der Ansicht, dass „nach der Vorschrift solche De-facto-Sanktionen nur gegen gerichtlich verurteilte Personen oder Körperschaften verhängt werden können“. Diese Auslegung würde den Handlungsspielraum der Bundesregierung stark einschränken.

Und das ist der Kern der Argumentation. Während das Parlament um die Wiederherstellung der Neutralität kämpft, ist die Entscheidung über Sanktionen gegen China noch nicht gefallen.

Systemische Menschenrechtsverletzungen

Diese Woche, kurz vor ihrem Rücktritt, veröffentlichte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet einen Bericht über systematische Menschenrechtsverletzungen gegen die uigurische Minderheit in der Provinz Xinjiang. Sie berichtete von willkürlichen Festnahmen, einem perfiden, engen Überwachungssystem, Folter und sexuellem Missbrauch.

Die EU, die seit langem darauf drängt, dass sich die Schweiz den europäischen Strafmassnahmen gegen Peking anschliesst, sieht sich bestätigt. «Kritiker im Staatsrat haben ein überholtes Verständnis von Neutralität», sagt Nationalrat Fabian Molina (32, ZH). „Der Bundesrat kann heute die EU-Sanktionen gegen chinesische Beamte übernehmen. Das tut er einfach nicht.”

Gleichzeitig verfolgt die Schweiz keine Strafverfolgung russischer Beamter, die nicht mehr den Massnahmen Brüssels unterliegen. Molina: “Dieses Loch muss gestopft werden.”