Veröffentlicht am 27. Mai 2022, 17:12 Uhr
Ein 54-jähriger Autofahrer wurde von seiner Frau wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Die Polizei erwischte ihn nicht auf den Beinen, aber die Beweise wogen. Das Amtsgericht wies die Berufung des Mannes zurück.
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Das Kantonsgericht Basel hat den Einzug des Führerausweises eines Mannes bestätigt, der von seiner Frau wegen Trunkenheit am Steuer bestraft wurde.
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Die Polizei fand den Mann an diesem Tag kurz vor 14 Uhr mit einer Dose Bier in seiner Wohnung. Der Angeklagte gab daraufhin an, nicht alkoholisiert Auto gefahren, sondern nur zu Hause getrunken zu haben. (Symbolfoto)
Polizei BL
Die Polizei fand jedoch hinter dem Fahrersitz des Autos fünf leere Halbliter-Bierdosen, deren Schalldämpfer noch warm war. (Symbolfoto)
20 Minuten / Marco Zanger
Nachdem er sie am 27. August 2020 mittags zur Arbeit gebracht hatte, rief die Ehefrau die Polizei. Ihr Mann ist derzeit betrunken und fährt Auto. Vier Jahre zuvor musste der Mann den Scheck für drei Monate wegen Trunkenheit am Steuer abgeben. Im Kanton Aargau stoppte ihn die Polizei mit 0,95 Promille Promille. Und jetzt soll er es wieder getan haben.
Gemäss einem aktuellen Entscheid des Basler Kantonsgerichts fand die Polizei den Mann an diesem Tag kurz vor 14 Uhr mit einer Dose Bier in der Hand an seinem Wohnort. Der Angeklagte gab daraufhin an, nicht alkoholisiert gefahren zu sein. Die Polizei fand jedoch hinter dem Fahrersitz des Autos fünf leere Halbliter-Bierdosen, deren Schalldämpfer noch warm war. Und der freiwillig vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,13 mg/l, was etwas mehr als 2,2 Promille entspricht. Die Polizei ordnete sofort einen Blut- und Urintest wegen des Verdachts des Fahrens an, obwohl sie nicht in der Lage waren, ein Fahrzeug zu führen, und ordnete dann an, am 2. September einen vorläufigen Führerschein abzunehmen.
Der Mann wehrte sich gegen diese Anordnung und den damit verbundenen Tauglichkeitstest der Stufe 4. Nachdem der Regierungsrat seine Beschwerde abgewiesen hatte, ging der Fall ans Kantonsgericht. Das spricht bereits Klartext.
Nach Aussage der Ehefrau befand sich der Angeklagte zwischen 12:45 und 13:16 Uhr im Auto, als er sie zur Arbeit und wieder nach Hause brachte. “Damals musste er in weniger als 40 Minuten einen Blutalkoholwert von 2,26 Promille erreichen, indem er Bier trank, was einfach unglaublich ist”, sagte Gerichtspräsidentin Franciska Preiswerk-Vogtli. Generell sprächen alle Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer sein Auto am 27. August 2020 alkoholisiert gefahren und damit nachgewiesen habe, dass er Alkoholkonsum und Straßenverkehr nicht trennen könne.
Als er die Polizei rief, war er wieder betrunken
Das Gericht wies die Aussagen des Mannes als unbedeutend zurück. Die Tageszeit, zu der eine so hohe Alkoholkonzentration in seinem Blut festgestellt wird, weist auf eine entsprechende Alkoholproblematik hin. Da half es nicht, dass ihn die Polizei am 8. November 2020 mittags mit einer hohen Alkoholkonzentration in der Atemluft wieder auffand. Diesmal rief der Mann die Polizei, weil seine Frau ihn angeblich angegriffen hatte.
In seiner Anzeige behauptet der 54-Jährige, dass er zu Hause hin und wieder getrunken habe, wenn seine Frau ihn missbraucht habe. Er kann nicht als Alkoholiker bezeichnet werden, schon gar nicht wegen Situationen, in denen er kein Auto gefahren ist.
Diese Selbsteinschätzung wird nun im Rahmen der Fahrprüfung von einem ausgebildeten Mediziner überprüft. Hinzu kommt eine Lehrlingsgebühr in Form einer Gerichtsgebühr von 800 Franken.
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