Wer prüft, ob Schweizer Fahrzeuge mit der CH-Plakette versehen sind? Der FTS-Experte erklärt.
AGVS-Medien
Veröffentlicht7. September 2022, 4:44 Uhr
Ländercode: Kann ohne CH-Plakette teuer werden
Obwohl Überseefahrer oft ein Auge zudrücken, ist der 11,5 bis 17,5 cm große CH-Aufkleber auf der Rückseite des Autos eigentlich obligatorisch. Und ein fehlender Ländercode kann teuer werden, weiß der FTS-Experte.
Frage von Marcel an das AGVS-Expertenteam
Wie Sie wissen, müssen Fahrzeuge mit schweizerischen Kennzeichen im Ausland eine CH-Plakette auf der Rückseite haben. Ich bin viel im Dreiländereck unterwegs und hier scheinen acht von zehn Schweizer Fahrzeugen nicht unterwegs zu sein. Wer kontrolliert oder sollte dies kontrollieren und wer büsst, wenn dieses Zeichen nicht angebracht wird?
Antworten:
Sie haben Recht, dass Schweizer Fahrzeuge bei Fahrten ins Ausland mit einem Schweizer Kennzeichen versehen sein müssen. Dies ist in Art. 45 Absatz 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (TTP) festgehalten. Anlage 4 enthält dann die genauen Größenangaben. Achtung: Die ebenfalls vorhandene „kleine Version“ des CH-Aufklebers passt nicht zu den angegebenen VTS-Maßen und ist somit ungültig. Also bitte immer die normale Größe kaufen.
Die Herkunft dieser Plakette ist vielleicht amüsant: Die VTS-Regelung geht auf die Wiener Strassenverkehrskonvention vom 8. November 1968 zurück, die auch die Schweiz ratifiziert hat. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien, den internationalen Straßenverkehr einfacher und sicherer zu machen, z. B. die Staatsangehörigkeit muss unmittelbar aus dem Nummernschild erkennbar sein (Artikel 37 Nr. 1 Buchstabe A des Übereinkommens).
Ausländische Polizeibeamte sind für die Überwachung des Vollzugs und die Verhängung von Sanktionen zuständig.
Olivia Solari, AGVS
Absatz b desselben Artikels besagt, dass dieses unterscheidungskräftige Zeichen des jeweiligen Landes entweder unabhängig von dem Zeichen oder als Teil davon platziert werden kann. Da das Staatswappen nach der Wiener Konvention diese Anforderungen an ein Unterscheidungszeichen nicht erfüllt, benötigt es zusätzlich das ovale Nationalitätszeichen als Aufkleber.
Das Bußgeld reicht von 15 € in Deutschland bis 335 € in Italien.
Olivia Solari
Ausländische Polizeibeamte sind für die Überwachung des Vollzugs und die Verhängung von Sanktionen zuständig. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, erlassen die Länder individuelle Regelungen. Ich gebe Ihnen einige Beispiele aus unseren Nachbarländern zur Ansicht: Art. 133 Abs. 1 Codice della Strada (Italien), §21 Abs. 2 KFZ-Zulassungsverordnung (Deutschland), Art. 11 Arrêté du 1 Julliet 1996 (Frankreich) und § 82 Abs. 4 Kraftfahrgesetz (Österreich). Das Bußgeld reicht von 15 € in Deutschland bis 335 € in Italien. Diese Beispiele sollen der Veranschaulichung dienen und erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber alle sagen klar: Bei Auslandsreisen lieber den ovalen Aufkleber auf den Rücken kleben, als ein Bußgeld zu riskieren.
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