Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Deutschlands
Wenn Direktoren ihre eigenen Ausgaben genehmigen
Stand: 10:32 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
In mehreren staatlichen Institutionen ist es üblich, dass die Chefs Dienstreisen und deren Spesen selbst genehmigen
Quelle: picture alliance/dpa
Bei einigen öffentlich-rechtlichen Sendern in den Chefetagen gab es lange Zeit kein Vier-Augen-Prinzip für die Abrechnung von Dienstreisen und Nebenkosten. Auf Anfrage von WELT AM SONNTAG gaben mehrere Sender Änderungen bekannt.
Wenn Joachim Knuth auf Dienstreise gehen wollte, musste er bisher nur eine Person um Erlaubnis fragen: sich selbst, denn als Intendant des NDR zeichnete er auch seine eigenen Spesen ab. Dies entspricht den Richtlinien des Betreibers. Kein Vier-Augen-Prinzip. Es gibt keinen externen Plan. Ohne zu hinterfragen, ob die Reise und die damit verbundenen Ausgaben wirklich notwendig sind. Mangelnde Kontrolle ist in der ARD weit verbreitet.
In fünf der neun Sender der ARD sowie im ZDF müssen die Chefs von Hörfunk- und Fernsehanstalten ihre Reise- und Personalausgaben entweder nicht genehmigen lassen oder – rein formal – selbst genehmigen. Das teilten die einzelnen Sender auf Anfrage von WELT AM SONNTAG mit. Einige, darunter auch der NDR, haben erklärt, dass diese Praxis abgeschafft werden sollte.
Der Saarländische Rundfunk teilte mit, der Regisseur habe eine Reise beantragt, es habe aber kein Genehmigungsverfahren gegeben. Der Direktor muss dem Vorstand nur jährlich über die in Rechnung gestellte Bewirtung Bericht erstatten. Und beim Südwestrundfunk hat der Intendant seine Dienstreisen bisher selbst genehmigt und bezahlt. Auf Nachfrage sagte der Sender, das werde geändert. Ebenso Radio Bremen.
Beim berüchtigten RBB war Kontrolllosigkeit jahrelang Standard. Dort galt die Regel, dass die Schulleiterin selbst die Spesen genehmigte und die Angestellten die Spesen von ihren Chefs genehmigen mussten. Jetzt heißt es: Das war ein “Fehler”, der behoben wird. Der NDR, ebenfalls im Zentrum der Enthüllungen, legt schnell nach: Künftig soll eine „Zustimmungspflicht“ für Regisseure in der Reisekostenverordnung verankert werden.
Es gibt Einrichtungen, bei denen das bereits der Fall ist: Beim Westdeutschen Rundfunk prüfen und genehmigen der Justiziar und der stellvertretende Intendant die Auslagen des Intendanten. Auch beim Bayerischen Rundfunk gilt für Spesen das Vier-Augen-Prinzip. Deutschlandfunk lässt Rechnungen von einem externen Dienstleister prüfen und freigeben. In Zukunft könnte es ähnliche Regelungen in der ARD geben.
„Wir erhalten auch Informationen über andere ARD-Sender“
BR-Intendantin Katja Wildermuth spricht von „einzigartigen Ereignissen beim RBB“. Eine Aussage, die Kayhan Ozgenc, Chefredakteur von Business Insider, derzeit „sehr mutig“ findet. Außerdem erhält er Informationen zu anderen ARD-Sendern.
Quelle: WELT / Tatyana Om
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) ist eine schwache oder fehlende Kontrolle durch das Top-Management eher die Regel als die Ausnahme. Von ihrem inneren Zustand her wirken viele Institutionen wie aus der Zeit gefallen. Ein Bericht, den die WDR-Kommissarin Monica Woolf-Matthys bereits 2018 vorlegte, ließ das Ausmaß der Probleme bei Europas zweitgrößtem Sender mit 4.300 Mitarbeitern erahnen.
Nach einer gründlichen Mitarbeiterbefragung bestätigte Wulf-Mathies dem Kölner Sender unter anderem „die Entwicklung eines Eigenlebens in den Direktionen“ und „die Abschottung und Verfestigung hierarchischer Strukturen“. Beschäftigte beklagten ein „wenig respektvolles Arbeitsklima“, „Cliquen“ und „Altbetriebe“, die „einseitige Rekrutierung fördern“. Regisseur damals und heute: ARD-Chef Tom Burrow.
Massenprobleme mit öffentlichen Medien lenken die Aufmerksamkeit auf Wachhunde. Der Ingolstädter Medienwissenschaftler Prof. Klaus Mayer sieht die Mängel des Systems als berechtigt an: „Die Arbeit und Strukturen der Rundfunk- und Verwaltungsräte müssen dringend professionalisiert werden. Sie arbeiten ehrenamtlich, sie sind keine Experten und brauchen daher das Recht und das Budget, mit dem sie Berichte und Studien in Auftrag geben können, zum Beispiel Programmanalysen oder Audience Studies, sehen sie eher als Interessenvertreter der einschlägigen Verbände und Organisationen . als Administratoren im Sinne von Mitarbeitern.
Eine effektive Kontrolle ist oft fast nicht vorhanden
Tatsache ist: Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften haben die öffentlich-rechtlichen Sender oft wenig bis gar keine effektive Kontrolle über die von Regisseuren geführten Sender. Auf Anfrage von WELT AM SONNTAG teilte die NDR-Kommissionsstelle mit, dass weder der Rundfunkrat noch der Vorstand in den vergangenen fünf Jahren eine Geschäftsführungsanfrage ganz oder teilweise abgelehnt hätten, gleiches gelte für die Deutsche Welle.
Andere Sender waren ausweichend oder erklärten, dass sie keine Absagestatistik führen (wie MDR, SWR, RBB und SR). Immerhin: Beim WDR forderten die Kommissionen teilweise Nachbesserungen und stoppten die Auftragsproduktion im Fall der geplanten mehrteiligen Siegfried und Roy-Serie.
Meyer hält eine umfassende Reform des ÖRR und der Kommissionen für überfällig. Es sei eine Frage der Politik: „Die Landtage können Rundfunkgesetze und Rundfunkverträge ändern.“ Doch darüber sei wenig zu hören: „Das mag daran liegen, dass die Parteien das Gefühl haben, vom derzeitigen System zu profitieren, weil sie glauben, es auszunutzen dies, indem sie den Inhalt des Programms beeinflussen können.
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