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Das Integrationsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen will Dienste einrichten, um antiqueere und rassistische Vorfälle zu melden. Die Besonderheit: Auch Vorfälle, die „unter der Schwelle der Strafbarkeit“ liegen, müssen erfasst werden.
Nur: Was bedeutet das?
Ohne eine klare rechtliche Definition kann jedes Verhalten als Beweis für Rassismus und Queer-Feindlichkeit gewertet werden.
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Im Dienst des Paulus wird dieser Einwand nicht akzeptiert: „Viele Betroffene vermeiden es, eine Strafanzeige zu stellen. Wieder andere halten die Vorfälle für nicht relevant genug oder wissen teilweise nicht, dass sie strafbar sind“, erläutert ein Ministeriumssprecher die Notwendigkeit von Meldediensten.
Ihr Ziel: „Diskriminierungen sichtbarer zu machen und das sogenannte Dunkelfeld auszuleuchten“, teilte das Ministerium auf Anfrage von BILD mit. “Ihre Aufgabe ist es, Vorfälle zu dokumentieren, anonym auszuwerten und darzustellen.”
Unklare Grauzone
Was aber genau unter Vorfällen „unter der Strafbarkeitsgrenze“ zu verstehen ist: unklar!
Das Ministerium erklärte: „Die Landesregierung möchte wissen, wo, in welcher Form und wie oft Diskriminierung vorkommt, angefangen von Graffiti an Häusern, Tierkadavern vor Moscheen und Beschädigungen an Grabsteinen bis hin zu Hassreden und Hasskommentaren, in denen Menschen wegen ihre Gruppenzugehörigkeit – wie Religion, sexuelle Orientierung oder Identität, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit – diskriminiert werden“.
Viele dieser Taten sind jedoch inzwischen strafbar. Für das Verschmutzen der Hauswände etwa drohen bis zu zwei Jahre Haft, ebenso materieller Schaden. Wenn sie ernst genug sind, werden Hasskommentare als Hassrede geahndet – bis zu drei Jahre Gefängnis!
Warum dann Registrierungsdienste? Das Ministerium spielt herunter: Es gebe keine Kompetenzüberschneidungen mit Strafverfolgungsbehörden.
Das bedeutet, dass private Alarmierungen weiterhin der Polizei gemeldet werden müssen.
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„Mit diesem in Deutschland einzigartigen System der Meldestellen wollen wir auch Diskriminierungsfälle erfassen, die unterhalb der Kriminalitätsgrenze liegen und somit nicht in der Polizeistatistik erfasst werden. Dadurch erhalten wir ein noch umfassenderes Bild und können wichtige Rückschlüsse auf Intervention und Prävention ziehen. Ich freue mich, dass wir für die vier weiteren Einwohnermeldeämter erfahrene und gut vernetzte Lieferanten gefunden haben, die sich nun um den Aufbau der Einrichtungen kümmern“, erklärte Ministerin Josephine Paul.
CDU-Innenexperte Mark Henrichmann (46) will keinen „Meinungspolizeistaat“. Gegenüber BILD sagte er: „Das Strafrecht gibt klare Regeln vor. Daher ist die Einrichtung von Einwohnermeldeämtern überflüssig und gefährlich.
Laut einem CDU-Politiker förderte dies nur Bürokratie und Denunzianten. Sinnvoller sei es, so Henrichman, “die Strafverfolgungsbehörden noch besser zu vernetzen”.
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