Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt auch gegen Innenminister Thomas Strobl im Zusammenhang mit einer Affäre wegen angeblicher Belästigung eines hochrangigen Polizisten. Hintergrund ist, dass der HDZ-Politiker einem Journalisten einen Brief des Anwalts des Polizisten übergab. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwochabend mitteilte, seien Ermittlungen gegen den Journalisten wegen des Verdachts verbotener Gerichtsberichte und gegen Strobl wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden.
Am Mittwoch sollte Strobl in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Landtags die Vorwürfe erläutern – noch bevor staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bekannt wurden. SPD und FDP forderten Strobls Rücktritt, nachdem er bei dem Treffen offenbar bestätigt hatte, dass der Brief aus seiner Heimat an die Medien weitergegeben worden sei.
Der Vorsitzende der PSD-Fraktion, Andreas Stoch, bezeichnete den Vorgang als skandalös. Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, sagte: „Bei den Lücken, die sich auftun, kann dieser Minister nicht mehr im Amt bleiben.“ Es sei ein “fundamentaler Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit durch den Verfassungsminister”. Entweder tritt Strobl zurück oder die FDP stellt eine Untersuchungskommission.
“Maximale Aufklärung und maximale Transparenz”
Strobl lehnte den Rücktrittsantrag ab. „Bei der Kommunikation wurde ein Fehler gemacht“, räumte Strobl ein. Es sei falsch, nicht zu sagen, dass das Innenministerium selbst den Brief des Anwalts des Polizisten an die Presse geschickt habe. Dabei geht es ihm aber um „maximale Aufklärung und maximale Transparenz“. Es sei zweifelhaft, ob irgendwelche Geheimnisse gelüftet worden seien, hieß es. Laut Strobl muss die Opposition entscheiden, ob sie transparentes Handeln fordert oder bestraft. „Es geht um nichts Geringeres als die Integrität der Polizei und Sicherheitskräfte in Baden-Württemberg.“
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Rüdiger Sold, Stuttgart
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Die Affäre begann Ende vergangenen Jahres im Innenministerium. Damals wurde öffentlich bekannt, dass der Landespolizeiinspektor Andreas R. in einem Videogespräch einen Polizisten sexuell belästigt hatte. Der Chef hatte die Andeutungen niedergeschrieben. Vielleicht sogar schon bevor es zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden kam. Seit November ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen abgesetzten Landespolizeiinspektor. Sein Anwalt soll in einem den Medien zugespielten Schreiben Einwände gegen die Beurlaubung erhoben und die Vorwürfe zurückgewiesen haben.
Der Angeklagte ist neben Landespolizeipräsidentin Stephanie Hinz die ranghöchste Polizistin des Bundeslandes. Auch bei der baden-württembergischen Polizei sorgte der Fall für Aufsehen, da Hinz und der Angeklagte erst 2021 eine Wertekampagne gegen sexuelle Belästigung bei der Polizei starteten rassistisches Verhalten. Strobl ist auch zuständig für die Auswahl des Personals des Landespolizeidirektors und des Landespolizeipräsidenten.
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