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Sie kommen auf die Baustelle? Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen das Hardturmstadion abgewiesen

Seit letztem August sind zwei Berufungen gegen die Abstimmung vom September 2020 anhängig. Das Bundesgericht wies beides zurück. Die beiden Urteile wurden am Freitag veröffentlicht.

Die erste Stimmrechtsbeschwerde richtete sich gegen Stimmrechtsauskünfte zum Sicherheitskonzept. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass sich die Sicherheitslage verschlechtern wird, da die Besucherfans widerrechtlich durch einen Pass und einen Tunnel in das Stadion gebracht werden.

Richtig informierte Wähler

Er kritisierte die Behörden dafür, die Wähler vor der Abstimmung nicht ausreichend darüber zu informieren. Nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht Zürich kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Einwohnerinnen und Einwohner von Zürich ausreichend informiert worden seien. Gemäss der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde der Sicherheitsbegriff im Stimmzettel thematisiert.

Es wurde festgestellt, dass die Frage der Sicherheit bereits 2018 bei der Abstimmung über die Baupachtverträge auftauchte. Daher hätten sich die Wähler schon zwei Jahre früher zu diesem Aspekt eine Meinung bilden können.

Pläne für ein Schulgebäude waren nicht schlüssig

Die zweite Wahlrechtsklage kommt von drei Privatpersonen und richtet sich gegen das Schulgebäude, das in einem der Wohntürme geplant ist. Gegner des Stadions kritisierten, dass dies erst nach der Abstimmung realisiert worden sei. Nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht wurde diese Berufung auch vom Bundesgericht abgewiesen.

Die Frage des Schulgebäudes sei nicht ausschlaggebend für die Abstimmung, schrieb der Bundesgerichtshof. Fraglich ist auch, ob mehr Wähler dagegen gestimmt hätten, wenn sie im Vorfeld von den Plänen zum Bau der Schule gewusst hätten.

Gut möglich, dass bei den Informationen zum Schulgebäude die Zustimmung noch größer war. Der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen betrug mehr als 18 Prozent. Es ist nicht davon auszugehen, dass mehr als 9 Prozent aufgrund eines Schulgebäudes eine andere Meinung bilden würden.

Zusätzliche Verzögerungen sind möglich

Mit diesen beiden Bundesgerichtsentscheiden kann die Stadt Zürich nun die nächsten Schritte einleiten: Der Regierungsrat kann den Projektplan genehmigen, gefolgt vom Baugesuch. Kritiker können den Gestaltungsplan und den Bauantrag aber auch vor allen Gerichten anfechten.

Je nach Beschwerdebereitschaft der Stadiongegner verzögert sich das Projekt um weitere zwei bis fünf Jahre. Trotz aktueller Bundesgerichtsentscheide kann es noch Jahre dauern, bis der erste Ball auf den Rasen rollt.

Im September 2020 haben die Zürcherinnen und Zürcher das Projekt Ensemble an der Urne gutgeheissen. Es umfasst ein Fußballstadion mit 18.000 Plätzen, ein gemeinnütziges Genossenschaftsdorf und zwei Hochhäuser, von denen eines eine städtische Grund- und Sekundarschule beherbergt.

Die Stadt Zürich zeigte sich in einer Mitteilung erfreut. „Zürich will das neue Stadion. Umso ärgerlicher war nach der deutlichen Zustimmung bei den Urnen die Verzögerung durch die Berufung. Nun kann der Bauherr endlich mit der Planung fortfahren», wurde der zuständige Stadtrat Andre Odermatt (SP) in einer Medienmitteilung zitiert.

In endlosen Zyklen seit 1990

Seit den 1990er-Jahren steckt die Stadt Zürich in der Stadionproblematik in einer Endlosschleife. Bereits 2003 sagten die Wähler Ja zum Fußballstadion.

Die Gegner bekämpften das Projekt daraufhin so heftig – Stichwort Schattenwurf –, dass die Credit Suisse das Projekt schliesslich aufgab und das Grundstück an die Stadt Zürich verkaufte.

2013 zeigten die Wähler einem von der Stadt finanzierten Stadion die Rote Karte: Viele befürchteten, dass Steuerzahler ein Stadion für private Vereine finanzieren sollten. Sollte die Stadt Zürich bis 2035 kein Stadion bauen, hat die CS das Recht, das Areal zurückzukaufen. (SDA/Mama)

Credit Suisse Super League

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der 8

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