Um drohenden Gasengpässen vorzubeugen, hat die Bundesregierung Energiesparmaßnahmen beschlossen. Die ersten Regeln treten am 1. September 2022 in Kraft.
Deutschland – Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hat bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe “zur Sicherung der Energieversorgung” vorgelegt. Der Vizekanzler sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Beide Energiesparverordnungen wurden am Mittwoch (24. August) vom Kabinett gebilligt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das Hauptziel sei es, “die Abhängigkeit von russischem Gas so schnell wie möglich zu reduzieren”.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stiftung Oberste Bundesbehörde23. September 1917 (damals: Rechtswirtschaftsamt) Behördenleiter Robert Habeck (Grüne)
Hände waschen bei Kälte und niedrigeren Raumtemperaturen – diese Regeln gelten ab September
Die kurzfristigen Maßnahmen gelten ab dem 1. September zunächst für sechs Monate. Sie betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Verbraucher. Konkret kommen die folgenden Innovationen auf die Bürger zu:
- Verbot von beheizten Schwimmbädern: Private Hallen- oder Freibäder sowie oberirdische Schwimmbäder dürfen nicht mehr mit Strom oder Stadtgas beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwärmung zu therapeutischen Zwecken erforderlich ist.
- Mieter haben das Recht, die Heizung herunterzudrehen: Alle Klauseln in den Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in den gemieteten Räumen vorsehen, werden für sechs Monate gekündigt.
- Kühlere Korridore: Öffentliche Räume, in denen sich Menschen nicht ständig aufhalten, wie Korridore oder Lobbys, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten.
- 19 Grad in öffentlichen Büros: Für öffentliche Arbeitgeber darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
- Unternehmen haben das Recht, weniger zu heizen: In den Büros privater Unternehmen sind 19 Grad nicht das vorgeschriebene Maximum. Aber auch Privatunternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, weniger zu heizen. Daher gelten die für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden geltenden Höchsttemperaturen als Mindesttemperatur in gewerblich genutzten Räumen.
- Händewaschen mit Kälte: In öffentlichen Gebäuden sollten Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher abgeschaltet werden, wenn sie zum Händewaschen genutzt werden. Die oben genannten Einrichtungen sind wiederum ausgenommen.
- Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es verboten, Türen ständig offen zu halten, um keine Wärme zu verlieren.
- Verbot von blinkender Werbung: Blinkende Werbung muss zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden.
- Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Sicherheits- und Notbeleuchtungen, sowie kurzzeitige Beleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichem.
- Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparpotenziale informieren. Vermieter haben eine Hinweispflicht – daher müssen sie ihren Mietern die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.
Bahnkunden könnten von den Plänen betroffen sein – Energietransporte haben Vorrang vor Personenzügen
Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung könnten auch zu Einschränkungen im Pendler- und Bahnverkehr führen. Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Vissing (FDP) erklärten am Mittwoch (24.08.) in einer gemeinsamen Presseerklärung, die Eisenbahnverordnung sei beschlossen. Diese sieht vor, dass in Notfallsituationen der Energietransport dem Personentransport vorgezogen werden kann.
Wenn kurzfristig mit Energielieferungen zu rechnen sei, könne dies auch bedeuten, dass “Personenzüge warten müssen”, erklärte Volker Wissing (FDP). Die Verordnung wird nicht sofort umgesetzt, schafft aber damit eine Rechtsgrundlage, damit Sie schnell reagieren können. Ob und in welchem Umfang der Personenverkehr betroffen sein wird, ist noch nicht klar (weitere Service-News auf RUHR24).
Volker Vissing (Linke, FDP) und Robert Habeck (Grüne) geben eine gemeinsame Presseerklärung zu Energieverbrauch und Gasversorgung ab.
© Michael Kappeler/dpa
Strom und Gas durch Regulierung einsparen – die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung
Darüber hinaus plant die Bundesenergieministerin mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten sollen. Sie bedürfen jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ministerium nennt diese mittelfristigen Sparpläne:
- Heizungsinspektionspflicht: Eigentümer von Häusern und Wohnungen, die mit Gas beheizt werden, müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Heizungsinspektion durchführen.
- Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude sollten einen hydraulischen Abgleich durchführen. Betroffen von der Regel sind Wohngebäude mit sechs oder mehr Parteien sowie Gewerbe und öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmetern.
- Energiesparen in Unternehmen: Unternehmen, die 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr verbrauchen, müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören laut Ministerium beispielsweise der Ersatz der Beleuchtung durch LEDs oder die Optimierung von Arbeitsabläufen.
„Regulierungsüberfluss“: Scharfe Kritik an Plänen zur Energiesicherheit
Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch beispielhaft seien. Die neuen Regeln würden den Gasverbrauch zwar nur um etwa 2 bis 2,5 Prozent senken, sollen die Bürger aber auch zu freiwilligen Sparmaßnahmen animieren.
Kritik an den Regelungen kommt aus der Union: Laut RND-Bericht bezeichnete CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger (CDU) die Energiesparpläne als „exzessives Mikromanagement“ und „eine völlig übertriebene Regulierungsflut“.
Auch Unionspolitiker haben die ab Oktober geplante Gassteuer scharf kritisiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn bezeichnete es gegenüber dem Spiegel als “Chaossteuer”.
Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erläutert in einer Presseerklärung seine Energiesparpläne.
© Michael Kappeler/dpa
Energieversorgung in Deutschland: Habeck will russisches Gas loswerden
Robert Habeck (Grüne) hingegen verteidigte seine Pläne für eine Gassteuer. Denn das Modell der Abhängigkeit von Billigimporten aus Russland ist gescheitert – und wird nicht wiederkehren.
Eine „nationale Anstrengung“ zum Energiesparen sei jetzt nötig, erklärte der Minister am Mittwoch (24. August) seine Regelungen. Deutschland müsse “in diesen schwierigen Zeiten zusammenstehen”. Einige der neu beschlossenen Maßnahmen wie das Schließen von Türen sieht er „fast schon als selbstverständlich“ an.
Rubrikenverzeichnis: © Michael Kappeler/dpa
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