Germany

Swiss droht müden Crews mit Konsequenzen

Nicola Imfeld und Martin Schmid

Die Regeln für die Krone wurden weltweit gelockert, die Pandemie scheint vorbei zu sein. Jetzt können die Schweizer endlich wieder richtig durchstarten. Doch die Stimmung des Kabinenpersonals ist am Boden. Flugbegleiter klagen seit Monaten über die Arbeitsbelastung, die sie seit den Massenentlassungen im vergangenen Jahr zu bewältigen haben.

Jetzt spürten die Passagiere den Grad. Am 23. und 30. April konnte Swiss ihre Flüge zwischen Sao Paulo (Brasilien) und Buenos Aires (Argentinien) nicht wie geplant durchführen. Das Kabinenpersonal rief kollektiv krank. Der Grund: Müdigkeit. Mehrere hundert Passagiere sind betroffen. Die Swiss musste sie für andere Flüge erneut buchen.

Die Gewerkschaft steht hinter den Besatzungen

“Das ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen”, schrieb ein Schweizer Beamter in einer internen Facebook-Gruppe. Andere feiern die Arbeitsverweigerung der betroffenen Teams. Die Aktion wird eindeutig als stiller Protest gesehen. Doch nun könnte ein hartes Erwachen folgen, denn die Schweizer wollen das Verfahren nicht einfach so hinnehmen. „Wir analysieren, was genau zu der Annullierung geführt hat“, teilte die Airline in einer Anfrage mit. Derzeit laufen Gespräche mit den zuständigen Flugbegleitern.

Erst Ende März klagte die Chefetage der Lufthansa-Tochter in einem internen Rundschreiben über „verdächtige Krankheitsmeldungen“. Müssen müde Crews jetzt die Konsequenzen tragen? „Strafmaßnahmen wären inakzeptabel“, sagte Sandrin Nikolic-Fuss, 53, von der Gewerkschaft Flugbegleiter. Das entspricht überhaupt nicht der Sicherheitskultur der Luftfahrtindustrie. “Sicherheit hat oberste Priorität.”

Eine fristlose Kündigung ist möglich

Die Union hat Stellung bezogen. Aber was ist mit dem Arbeitsrecht? „Wenn während der Absenzen keine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit vorlag – idealerweise belegt durch ein ärztliches Attest – müssen wir über eine Kündigung sprechen. In diesem Fall wäre eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich“, sagte Arbeitsrechtsexperte Daniel Streley. Aber auch mit ärztlichem Attest ist das Kabinenpersonal nicht unwichtig. „Bei begründeten Zweifeln an dieser Bescheinigung können die Schweizer das Personal bitten, das medizinische Personal aufzusuchen“, sagt Streley. Ein Bruch des Arbeitsvertrags sei aber nach wie vor schwer nachzuweisen – selbst wenn Beamte sagen, das Fehlen sei ein Protest, sagte Streley. „Wenn man gleichzeitig nachweisen kann, dass man die Arbeitsbedingungen eigentlich satt hat, hat der Schweizer schlechte Karten.“

Entscheidet sich das Gericht gegen eine Kündigung, kann es für Arbeitnehmer teuer werden. „Allerdings ist der notwendige Schadensnachweis oft nur sehr schwer zu erbringen und die Haftung kann reduziert werden“, sagte Streley.