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Tierschutz: Keine Volllattenböden mehr

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, lobte aber auch den Mut der beiden Minister. Auch die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ lobte die Einigung.

Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut werden müssen, sind Vollgitterbuchten ohne Funktionsbereiche ab 2023 bei Neu- und Umbauten verboten. Auch bei der Ferkelkastration habe es Verbesserungen gegeben, heißt es in der Mitteilung. Das gesamte Tierschutzpaket, das mit Beiträgen der Öffentlichkeit, der Interessengruppen der Landwirte, der Industrie, der Zivilgesellschaft und anderer Interessengruppen vereinbart wurde, soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.

Reform der Tierhaltung

Die Schweinehaltung in Österreich steht seit langem in der Kritik. Nun steht eine Viehwirtschaftsreform an, die unter anderem die viel kritisierten Vollspaltenböden betrifft.

Das Verbot wurde anschließend ausgehandelt

Das Anfang Mai vorgelegte Tierschutzgesetz (TSchG), das auf ÖVP-Seite von der am 18. Mai zurückgetretenen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger ausgehandelt wurde, enthält das Verbot nicht. Damit ist die Schweinehaltung der am häufigsten genannte Nachteil in den Aussagen des Bewertungsverfahrens.

Vollspaltenböden bei Schweinen werden seit Jahren von Tierschützern kritisiert, der VGT beispielsweise setzt sich seit mehr als drei Jahren für ein Verbot ein. Alle Spaltenböden sind massive Betonböden ohne Strohbettung, die mit Latten perforiert sind. „Sie bedeuten Schmerz und Schaden für Tiere. Sie widersprechen § 5 Abs. 2 Nr. 13 des Bundestierschutzgesetzes“, kritisierte die NGO bereits 2019.

Rauch: „Toller Erfolg für den Tierschutz“

Tierschutzminister Rauch bezeichnete das bevorstehende Ende dieser Haltungsform als „einen großen Erfolg für den Tierschutz“ und „einen echten Wendepunkt in der Schweinehaltung“, da Millionen von Schweinen bereits im nächsten Jahr Verbesserungen sehen werden. „Gleichzeitig wird den Unternehmen der Umstieg erleichtert. Das große Tierschutzpaket umfasst ein ganzjähriges Anbindeverbot, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Hühnern, Einschränkungen beim Tiertransport und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu einem humaneren Umgang mit Tieren in Österreich!“, fasste die Ministerin die wichtigsten Punkte zusammen.

Totschnig: Sicherheitsplanung für Unternehmen

Landwirtschaftsminister Totschnig betonte, dass “gerade in Zeiten steigender Preise behutsame Entwicklungsschritte unternommen werden müssen, um die heimischen Produktionsketten nicht zu gefährden und einen weiteren Inflationsschub zu verursachen”.

Die einzelnen Punkte des Pakets sind durchaus anspruchsvoll, aber es gibt Planungssicherheit für die Ausrichtung der Unternehmen, sodass erstmals „der Investitionsschutz für Bestandsanlagen im Tierschutzgesetz verankert“ werden konnte:

seltenes Lob

Der VGT begrüßt die anstehenden Veränderungen, „damit haben die Minister Rauch und Totschnig den nötigen Mut für große Erfolge im Tierschutz bewiesen“. Kritisiert wird nicht nur die lange Übergangsfrist, sondern auch, dass erst bis 2028 spezifische Aufzuchtsysteme entwickelt werden müssen, die dann ab 2040 als Mindestanforderung für alle Schweinebetriebe umgesetzt werden müssen.

Die Nichtregierungsorganisation für Tierschutz „Vier Pfoten“ pochte in einer Aussendung darauf, dass diese Standards schnell erarbeitet und beschlossen werden – inklusive einer Liegeplatzpflicht für Abfälle. Die NGO lobte auch die Entscheidung selbst, kritisierte jedoch den Zeitpunkt.