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Vorwurf Rechtsextremismus: BND entzieht dem Professor die Sicherheitsfreigabe

Außergewöhnlich

Stand: 02.06.2022 13:36 Uhr

Der BND hat einem Professor, der künftige Geheimdienstler ausbildet, ein Arbeitsverbot für sicherheitssensible Berufe erteilt. Begründung: Der Verfassungsschutz sieht Hinweise auf eine extremistische Behandlung.

Von Georg Heil und Marcus Paul, rbb

Der Politologe Martin Wagener darf keine Geheimdienstmitarbeiter mehr ausbilden. Der V-Mann des Bundesnachrichtendienstes (BND) zog einem Professor, der an der Bundesuniversität lehrte, den sogenannten Sicherheitshinweis zurück. Damit kann Wagener seine bisherige Lehrtätigkeit nicht mehr fortsetzen und ihm wurde auch der Zugang zu Verschlusssachen verweigert. Darüber sei er in einem Schreiben vom 10. Mai informiert worden, sagte Wagener in seinem Podcast.

Am Geheimdienstlichen Aus- und Weiterbildungszentrum (ZNAF), einer gemeinsamen Einrichtung des BND und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Berlin, bildete Wagener zuletzt junge Geheimdienstler in internationalen und politischen Angelegenheiten aus . Der BND hatte Wagener bereits im Oktober letzten Jahres den Zutritt zum Gebäude untersagt und seinen Zugang zum Sicherheitsdienst vorübergehend eingeschränkt, eine Entscheidung, die er nun überprüft und bekräftigt hat.

Hintergrund ist laut dem Politmagazin ARD Kontraste eine Meldung des BfV an den BND, wonach es “Sicherheitsfeststellungen” für Wagener gibt. Sie erschienen nach einer Rezension von Wageners Buch „Kulturkampf ums Volk – Verfassungsschutz und nationale Identität der Deutschen“. Darin argumentiert Wagener, das Ziel der Bundesregierung sei es, das traditionelle deutsche Volk in eine multikulturelle Gesellschaft zu verwandeln.

Argumentative Nähe zur Identitätsbewegung

Laut Kontraste ergab eine Durchsicht des BfV-Buches, dass die Passagen, in denen Wagener besonders über „Ethno-Pluralismus“ schrieb, als extremistisch bewertet wurden. Wageners Argumente in seinem Buch ähneln denen der rechtsextremen Identitären Bewegung Deutschland (IBD).

Der Begriff des Ethno-Pluralismus, der auch von rechtsextremen Gruppen wie der IBD verwendet wird, gilt als militantes Konzept der Neuen Rechten, die kulturell homogene Gesellschaften anstrebt – möglichst frei von Fremdeinflüssen. Sozialwissenschaftler sehen im Ethno-Pluralismus auch eine Form rassistischer Ideologie, in der der Rassenbegriff bewusst durch Begriffe wie „Ethnizität“ oder „Kultur“ ersetzt wird.

Wagener selbst bestätigte in einem Interview mit Kontraste, dass ihm der Verfassungsschutz ein ethnisches Menschenbild vorwerfe, das mit der Garantie des Grundgesetzes der Menschenwürde unvereinbar sei. Dies sei jedoch “inhaltlich frei erfunden”. Dieses populäre Konzept verwendet er in seinem Buch nicht und lehnt es sogar ab. Darüber hinaus kann dieses Konzept für die Menschen im Allgemeinen nicht als verfassungswidrig angesehen werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Wagener auffällt: Bereits 2019 überprüfte der BND eine frühere Publikation von Wagener auf rechtsextreme Inhalte. Dann gibt es da noch das Buch „Deutschlands unsichere Grenze – Eine Forderung nach einer neuen Firewall“. Darin forderte Wagener, Deutschland vollständig mit einer vier Meter hohen Betonmauer zu umgeben, um Migranten abzuwehren und das deutsche Volk vor “Überfremdung” zu schützen. Anerkannte Asylbewerber sollen zudem nur noch in grenznahen Lagern untergebracht werden dürfen. Das damalige Gutachten lieferte jedoch keinen hinreichenden Beweis für die verfassungswidrige Haltung des Verfassers.

Wagener sieht sich als Opfer von Intrigen

Im vorliegenden Fall ist klar, dass sich die ausländischen Geheimdienste stark auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes verlassen haben. Wagener sagt, der BND habe sich auf den Grundsatz “in dubio per securitate” verlassen – im Zweifelsfall über die Sicherheit. Der Professor selbst spricht von einem “Machtversagen” und sieht sich als Opfer der Intrige des Verfassungsschutzchefs, der einen unerwünschten Kritiker loswerden will. Um seinen Rauswurf zu verhindern, habe er nach eigenen Angaben ein ungewöhnliches Angebot gemacht: Er habe angeboten, seine Verfassungstreue mit einem Lügendetektortest zu testen. „Leider sind wir darauf nicht eingegangen“, sagte Wagener.

Der Verfassungsschutz wollte sich zum Thema Kontrast nicht äußern. Personen, die nicht im Bundesamt für Verfassungsschutz gelistet sind, werden grundsätzlich nicht kommentiert. Der BND sagte auch, er werde sich nicht zu laufenden Personalbesetzungsprozessen äußern.

Wagener sagte, er werde sich mit dem Bundeskanzleramt und dem parlamentarischen Kontrollausschuss des Bundestags in Verbindung setzen, um den Vorgang zu untersuchen. Obwohl er seine Lehrtätigkeit am ZNAF nicht mehr fortsetzen kann, hat der Verlust der Sicherheitsüberprüfung keine beamtenrechtlichen Konsequenzen. Auch seine Professur wird ihm nicht entzogen. Ob Wagener eine gleichwertige Arbeit in einem nicht sicherheitssensiblen Bereich angeboten werden kann oder soll, ist noch unklar.