Justizministerin Alma Zadic (Grüne) befürwortet die Einrichtung einer Bundesanwaltschaft als Kollegialorgan – und räumt das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten nicht einer Person ein. Die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe aus aktiven Spitzenanwälten hat sich in der Frage noch nicht geeinigt. Auch bei parlamentarischer Kontrolle, Ernennung und Mandat gehen die Meinungen auseinander, so der derzeit in Arbeit befindliche zweite Zwischenbericht.
Wie im Bericht ausgeführt, hat sich die Arbeitsgruppe noch nicht für ein konkretes Modell entschieden. “Nach aktuellem Diskussionsverlauf” werde vorgeschlagen, die Generalstaatsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft auszubauen – und damit mit Sitz in Wien “keine Doppelspitze, sondern eine monokratische Struktur”. Aber: “Als gleichwertige Gegenleistung wird auch die Senatsbeschlussfassung diskutiert.”
Auch zwei “abweichende Meinungen” werden angeführt: Einerseits werde eine Doppelspitze gefordert, die von den meisten abgelehnt werde, und andererseits eine “rotierende Stelle” in jedem Bezirk der Oberstaatsanwaltschaft. Für die Justizministerin ist klar: „An der Spitze der Staatsanwaltschaft muss das Mehr-Augen-Prinzip gelten.“ politische Einflussnahme und größtmögliche Unabhängigkeit sicherstellen.“
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