Mehr als 416.000 Menschen haben im vergangenen Jahr die Petition für den Tierschutz unterzeichnet. Nun hat Verbraucherschutzminister Johannes Rauch (Grüne) ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt, das auch die Umsetzung von Volksbegehrenforderungen der Bundesregierung vorsieht. Ziel dieses Pakets ist es, die durchgehende, ganzjährige Tierbindung ab 2030 zu beenden. Der langfristige Plan kommt, denn in rund 4.700 Betrieben seien umfangreiche Umstrukturierungen nötig, so Rauch. AgrarMarkt Austria (AMA) ändert jedoch bereits 2024 sein Gütesiegel.
Zudem soll das sinnlose Töten von Küken künftig verboten werden – außer zur Verfütterung an Zoos. Für den Transport von Tieren sind strengere Vorschriften vorgesehen, beispielsweise durch strengere Vorschriften, höhere Strafen und kürzere Transportzeiten. Der Transport von Kälbern ist erst im Alter von drei oder vier Wochen erlaubt. Künftig dürfen ausgewachsene Zuchtrinder nur noch in wenige Drittländer exportiert werden.
Die meisten Bestimmungen treten im nächsten Jahr in Kraft
Zudem werden die Bundesanwaltschaften für Tierschutz gesetzlich gestärkt. Sie erhalten in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz Parteistellung. Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte Qualzüchtung: Darunter fallen Eigenschaften, für die Tiere bewusst gehalten werden, die aber zu Krankheiten wie Atemnot oder Gelenkbeschwerden führen. Werbung für Tiere wie Möpse, die Anzeichen schmerzhafter Zucht zeigen, wird verboten.
Das Gesetz soll diese Woche überprüft und Ende Juni vom Parlament verabschiedet werden. Anfang 2023 könnten die meisten Bestimmungen in Kraft treten.
Rauch betonte nach dem Ministerrat, dass es in der Schweinezucht Anreize geben werde, den Tieren mehr Raum zu geben. Er spricht insbesondere von 20 Prozent mehr Platz in neu- und umgebauten Ställen. Ein weiterer Punkt ist die obligatorische Kühlung. „Das ist der erste Schritt, vielen reicht es nicht. Zumindest war das der Kompromiss, den wir dort gefunden haben“, gab er zu.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Koestinger (ÖVP) betonte, dass Tierschutzbemühungen nur funktionieren, wenn sie gemeinsam mit bäuerlichen Familienbetrieben umgesetzt werden. Die österreichischen Schweinehalter schreiben derzeit rote Zahlen, die Inflation schlägt sich auch auf die Futterkosten nieder und deutsches Schweinefleisch sei etwa ein Drittel billiger, sagte sie. Tierschutz kostet etwa ein Drittel mehr, biologische Behandlung doppelt so viel. Es besteht Bedarf an Verbrauchern, die nach den richtigen Produkten greifen müssen.
Tierschützer kritisieren Gesetz als „inakzeptabel“
Tierschützer wie der Verein gegen Tierfabriken (VgT) sind darüber nicht erfreut. Sie sehen einen “Totalausfall” und kritisieren vor allem das fehlende Verbot von Vollspaltenböden, das sie bei einer Demonstration vor dem Bundeskanzleramt verkündeten. In einer Aussendung sagte der VgT, die Neuerung erfordere eine etwas andere Anordnung der Säulen und “mehr Platz für ein DIN-A4-Blatt”: “Für bestehende Unternehmen ändert sich nichts.” Auch Wiens Tierschutzbeauftragte Eva Percy sah in einer Aussendung das Tierschutzpaket als „Schmutz für österreichische Schweine“ an. Die als Verbot von Vollspaltenböden angekündigten Maßnahmen sind eine Farce. Für Vier Pfoten ist das Gesetz “inakzeptabel, da Schweine und Rinder weiterhin auf voll gefliesten Böden stehen, Schwanzkupieren und Kastration von Ferkeln ohne Betäubung noch immer gängige Praxis sind und Tiere zu jung und zu lange transportiert werden.”
Neos-Tierschutzsprecherin Katarina Werner zeigte sich enttäuscht, „gerade im Nutztierbereich reichen die Vorschläge nicht aus“, sagte sie. Zunächst einmal ist es unverständlich, dass es keinen spürbaren Fortschritt bei der Entfernung aller Spaltenböden gibt.
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